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합명회사(合名會社)의 업무집행(業務執行) : Geschaftsfuhrung der OHG

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Authors

박상근

Issue Date
2007
Publisher
서울대학교 법학연구소
Citation
법학, Vol.48 No.1, pp. 204-235
Keywords
합명회사인적회사자기기관OHGGeschaeftsfuehrungSelbstorganschaft업무집행Personengesellschaft
Abstract
Die Geschäftsführung ist jede auf die Verfolgung des Gesellschaftszwecks

gerichtete Tätigkeit für die Gesellschaft. Die Geschäftsführung beschränkt sich

nicht auf die Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes mit

sich bringt, sie umfaßt vielmehr auch ungewöhnliche Geschäfte. Nicht zur

Geschäftsführung gehören dagegen Handlungen, die die Grundlage der Gesellschaft

selbst oder Beziehungen der Gesellschafter zueinander betreffen.

Der für die Personengesellschaften maßgebende Grundsatz der Selbstorganschaft

besagt, dass die Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung den Gesellschaftern

vorzubehalten ist. Der Sinn und Zweck des Grundsatzes der Selbstorganschaft läßt

sich aus Schutzinteressen erklären: Die unbeschränkt haftenden selbst sollen zu

ihrem Schutz die Unternehmensleitung in der Hand behalten; das Zusammentreffen

von Unternehmensleitung und unbeschränkter Haftung sichert die Mitgesellschafter

und den Rechtsverkehr gegen vermeidbare Fehlentscheidungen des Managements.

Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sind alle Gesellschafter berechtigt

und verpflichtet. Trotzdem liegt kein Dienstverhältnis vor, sondern das

Pflichtrecht zur Geschäftsführung ist Ausfluß der Mitgliedschaft bei der OHG

und hat seine Grundlage im Gesellschaftsvertrag. Auf den Rechten und Pflichten

der Geschäftsführer gilt das Auftragsrecht entsprechend. Jeder Geschäftsführer

ist für alle Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung zuständig

(Einzelgeschäftsführung). Für die Vornahme außergewöhnlicher Geschäfte ist ein

Mehrheitsbeschluß aller geschäftsführenden Gesellschafter nötig. Ordnet der

Gesellschaftsvertrag an, dass die geschäftsführenden Gesellschafter nur gemeinsam

handeln dürfen, ist für jedes Geschäft die Zustimmung aller geschäftsführenden...
ISSN
1598-222X
Language
Korean
URI
http://lawi.snu.ac.kr/

https://hdl.handle.net/10371/10104
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