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편집상의 오류 : Redaktionsversehen

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dc.contributor.author최봉경-
dc.date.accessioned2009-10-05T06:49:07Z-
dc.date.available2009-10-05T06:49:07Z-
dc.date.issued2007-
dc.identifier.citation법학, Vol.48 No.1, pp. 338-370-
dc.identifier.issn1598-222X-
dc.identifier.urihttp://lawi.snu.ac.kr/-
dc.identifier.urihttps://hdl.handle.net/10371/10109-
dc.description.abstractDie Rechtsprechung von koreanischem Höchstgerichtshof (2006.2.23, 2005da

60949) gibt dem Verfasser Anlass dazu, sog. Redaktionsversehen einmal aus

methodologischer Sicht in Betracht zu ziehen. In dem Fall geht es um

Sinyonghyupdongzohapbeop, insbesondere §89 Abs. 7 n.F., in der von Abs. 5

des Absatzes die Rede ist. Interessant war, dass der Absatz 7 n.F. dem Abs. 6

a.F. entspricht, in dem auch auf Abs. 5 verwiesen war. Denn der Absatz 7 war

mit dem Abssatz 6 neu eingefügt, daher die darin stehende Verweisung auf Abs.

5 logischerweise auf Abs. 6 hätte geändert werden müssen. Der Gericht griff

nach Auseinandersetzungen mit Einzelheiten auf das methodologische Mittel

Redaktionsversehen zu, zwar ohne auf Hilfe vom Gesetzgeber zu warten. Hier

deuten die systematische, teleologische, historische Auslegung m.E. alle darauf

hin, Redaktionsversehen methodologisch nützlich zu machen. Genauer betrachtet

lag hier als objektives Gesetzesmaterial eigentlich nur die schriftliche Rückantwort

des koreanschen Finanzministers vor, die durch die Anfrage des Beklagten

veranlasst worden war. Aber das hindert m.E. nicht daran, einen redaktionellen

Fehler anzunehmen (zu Einzelheiten s. I.).

Um das Urteil methodologisch zu begründen, zunächst versucht der Verfasser,

die Vorverständnisse übers Thema zusammenzustellen (s. II.) und sich mit

methodologischen Persektiven auseinanderzusetzen. Bald aber erweist es sich als

schwierig, diese Kategorie als einen einzigen Fall der Auslegung im

Widerspruch zum eindeutigen Wortlaut darzustellen, was aber nach Ansicht des

Verfassers richtig ist. Die Schwierigkeit beim Definieren des Begriffs

Redaktonsversehen liegt einerseits daran, dass es nicht einfach ist, die Grenze...
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dc.description.sponsorship이 논문은 서울대학교 법학발전재단출연 법학연구소 기금의 2007학년도 학술 연구비

의 지원을 받았음.
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dc.language.isoko-
dc.publisher서울대학교 법학연구소-
dc.subject편집상의 오류-
dc.subject법률의 해석-
dc.subject법문에 반하는 해석-
dc.subject법형성행위-
dc.subjectRedaktionsversehen-
dc.subjectInterpretation contra verbis Legis-
dc.subjectAbsurd Result Principle-
dc.subjectGesetzesauslegung-
dc.subject부조리의 법칙-
dc.title편집상의 오류-
dc.title.alternativeRedaktionsversehen-
dc.typeSNU Journal-
dc.contributor.AlternativeAuthorChoi, Bong Kyung-
dc.citation.journaltitle법학-
dc.citation.endpage370-
dc.citation.number1-
dc.citation.pages338-370-
dc.citation.startpage338-
dc.citation.volume48-
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