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법에 있어서의 이익형량 ; 형법에 있어서의 이익형량 : Balancing Interests in the Law ; Interessenabwagung im Strafrecht

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dc.contributor.author이용식-
dc.date.accessioned2009-10-05T23:35:31Z-
dc.date.available2009-10-05T23:35:31Z-
dc.date.issued2007-
dc.identifier.citation법학, Vol.48 No.2, pp. 1-30-
dc.identifier.issn1598-222X-
dc.identifier.urihttp://lawi.snu.ac.kr/-
dc.identifier.urihttps://hdl.handle.net/10371/10156-
dc.description.abstractVorliegend wird versucht, über den Rechtsgedanken der Interessenabwägung

den materialen Gehalt zu erfassen. Warum die Verfolgung des überwiegenden

Interesses Recht und Unrecht zu entscheiden vermag, ist noch kaum in Korea zu

begründen. Anders wäre es jedoch, wenn man als einziges absolutes Rechtsprinzip

das Interessenabwägungsprinzip selbst anerkannt. Diese Annahme ist dann eine

grundsätzliche Wertentscheidung, die sich nicht weiter begründen läßt.

Ein Verhalten ist nicht Unrecht, wenn es in einer Interessenkollision das

höherwertige Interesse verfolgt. Im Tatbestandsbereich wägt man die Interessen

abstrakt ab. Die Sozialadäquanz bzw. das erlaubte Risiko ist als Ergebnisse dieser

Abwägung in Erscheinung getreten.

Zur Feststellung sind auf der Rechtswidrigkeitsebene alle im Einzelfall

miteinander kollidierenden Interessen gegeneinander abzuwägen. Die umfassende

Abwägung aller konkret kollidierenden Interessen enthält keinen Maßstab. Als

Maßstab werden die allgemeinen Sozialanstandsgeühl angefürt.

Zur umfassenden Interessenabwägung werden nicht alle Gesichtspunkte abgewogen,

sondern bestimmte Prinzipien absolut gesetzt. Allgemein ist anerkannt, dass das

Rechtsgut Leben nicht quantitativ abgewogen werden darf. Deshalb kann nach

herrschender Ansicht auch im Defensivnotstand die Tötung des Gefahrverursacher

nicht auf ein überwiegendes Interesse gestützt werden. Fraglich ist also, ob

Zurückstellung der Lebensinteressen des Familientyrannen im Schlaf aufgrund der

von ihm ausgehender Gefahr gerechtfertigt ist.

In der Strafrechtsdogmatik ist die Interessenabwägung von begrenzter Bedeutung,

weil im Strafrecht Gesetzlichkeitsprizip und Straftatsystem als Wertungsgefüge die

Grenze des Interessenabwägungsrahmens setzen.
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dc.description.sponsorship이 논문은 서울대학교 법학발전재단 출연 법학연구소 기금의 2007학년도 학술연구비

의 보조를 받았음.
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dc.language.isoko-
dc.publisher서울대학교 법학연구소-
dc.subject이익형량-
dc.subject죄형법정주의-
dc.subject긴급피난-
dc.subject유추해석-
dc.subjectInteressenabwagung-
dc.subjectRechtsgut-
dc.subjectGesetzlichkeitsprinzip-
dc.subjectAnalogie-
dc.title법에 있어서의 이익형량 ; 형법에 있어서의 이익형량-
dc.title.alternativeBalancing Interests in the Law ; Interessenabwagung im Strafrecht-
dc.typeSNU Journal-
dc.contributor.AlternativeAuthorLee, Yong Sik-
dc.citation.journaltitle법학-
dc.citation.endpage30-
dc.citation.number2-
dc.citation.pages1-30-
dc.citation.startpage1-
dc.citation.volume48-
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