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공동정범의 초과실행과 결과적 가중범의 성립 ― 그 구조적 이해를 중심으로 ― : Mittaterexzess und erfolgsqualifizierte Delikte

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Authors

이용식

Issue Date
2007
Publisher
서울대학교 법학연구소
Citation
법학, Vol.48 No.3, pp. 29-59
Keywords
공동정범의 과잉결과적 가중범예견가능성기본행위귀속Erfolgsqualifiziertes DeliktBasishandlungszurechnungVoraussehbarkeitMittaterexzess
Abstract
Bislang in Korea wird sehr knappe Aufmerksamkeit dem Problem der

Anwendbarkeit erfolgsqualifizierter Straftaten in Fällen grunddeliktischer Mittäterexzesse

beigemessen. So wird bei einem Exzess des einen Täters der andere Mittäter als

wegen erfolgsqualifizierter Straftat strafbar angesehen, wenn er bezüglich des

Erfolges fahrlässig gehandelt hat, mit dem Exzess also vorhersehbar wäre. In der

Lehre und Rechtsprechung findet sich lediglich diese kurze Beschreibung zur

Frage des Mittäterexzesses bei den erfolgsqualifiziereten Straftaten, ohne jedoch

die Berechtigung dieser Aussage kritisch zu hinterfragen.

Beim vorliegenden Beitrag geht es um die Problematik der Auswirkung eines

Mittäterexzesses auf die Zurechnung einer schweren Tatfolge im Rahmen einer

erfolgsqualifizierten Straftat. Es wird dargestellt, warum und welchen Voraussetzungen

die von einem Mittäter exzessiv herbeigeführte schwere Tatfolge einem anderen

Mittäter als erfolgsqualifizierte Straftat zugerechnet werden kann.

In der koreanischen herrschenden Lehre und Rechtsprechung betrachtet man bei

der Mittäterexzessproblematik das Grunddelikt und den schweren Erfolg isoliert.

Es reicht hier also aus, irgendwelche Basisverletzungshandlung gemeinschaftlich

zu begehen und den Tod irgendwie voraussehen zu können. Alle für die

Todesfolge relevanten Umstände werden dem Fahrlässigkeitsbereich zugewiesen.

Aber die konkrete Handlung, die den schweren Erfolg auslöst, gehört noch

zum Vorsatzteil des Grunddelikts. Unter den Voraussetzungen der Mittäterschaft

werden lediglich die Handlungen, soweit sie vom gemeinsamen Tatplan umfasst

sind. Die Basishandlung muss im ersten Schritt nach den Maßstäben der

Mittäterschaftsdogmatik zugerechnet. Wenn diese Handlungszurechnung gemäß der...
ISSN
1598-222X
Language
Korean
URI
http://lawi.snu.ac.kr/

https://hdl.handle.net/10371/10163
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