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Über einige IPR-Probleme Koreas einschließlich Scheidungsfrage von Saeteomin : 한국의 몇 가지 국제사법 문제에 관한 소고

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dc.contributor.author최봉경-
dc.date.accessioned2010-12-09T02:41:40Z-
dc.date.available2010-12-09T02:41:40Z-
dc.date.issued2010-
dc.identifier.citation법학, Vol.51 No.3, pp. 257-278-
dc.identifier.issn1598-222X-
dc.identifier.urihttps://hdl.handle.net/10371/71017-
dc.description.abstractDer Artikel beginnt mit der Beschäftigung von internationaler Eheschließung und

Ehescheidung (II.1.a). Dann kommt die sog. registrierte Lebenspartnerschaft in

Betracht. In einem Urteil der koreanschen unteren Instanz ging es um die Klage

auf Versorgungsanspruch und Schmerzensgeld auf Grund von Auflösung des faktischen

gleichgeschlechtlichen Eheverhältnisses. Das Gericht stellte fest, dass die

gleichtgeschlechtliche Ehe keinen rechtlichen Schutz finde (II. 1. b). Bei einem

Urteil vom koreanischen Höchstgericht handelte es sich um die Änderung des

Geschlechts auf dem Personenstandbuches eines Transexuellen durch operative

Geschlechtsumwandlung nach §120 PersonenstandbuchG. Dabei ging es m.E. letztlich

um die Frage, ob das eine gerechtfertigte Füllung der Gesetzeslücke oder unerlaubte

Rechtsfortbildung contra legem ist. Für die erstere hat sich der KHG entschieden

(II.1.c). Die Anknüpfung gemäß dem §37 KIPR besteht aus einer dreistufigen

sog. Kaskadenanknüpfung. Nach §39 KIPR gilt bei der Ehescheidung auch

§37 KIPR, mit der Ausnahme des Falles, dass einer der Ehegatten Koreaner(in) ist

und den gewöhnlichen Aufenthalt in Korea hat, dann ist das koreanische Recht anzuwenden

(II. 2.und 3.). Da das Scheidungsstatut in Korea trotz einheitlicher

Anknüpfung ein eigenständiges Statut geblieben ist, kommen nicht die Normen des

internationalen Ehewirkungsrechts, sondern diejenigen des ausländischen internationalen

Scheidungsrechts in Betracht (II. 5). In bezug auf die persönliche

Beziehung eines Menschen knüpft sich das koreanische internationale Privatrecht

grundsätzlich dem Heimatrecht an. Die Probleme, die durch die Anknüpfung ans

Heimatrecht in Erscheinung treten, könnte man mit Hilfe von der erweiternden

Anwendung der „effektiven Staatsangehörigkeit lösen (III). Außerdem wurde die

Scheidungsfrage von Saeteomin behandelt (V.2).
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dc.description.sponsorship이 논문은 서울대학교 법학발전재단 출연 법학연구소 기금의 2010학년도 학술연구비

지원을 받았음.
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dc.language.isode-
dc.publisher서울대학교 법학연구소-
dc.subjectKoreanisches IPR-
dc.subjectInternationale Eheschließung-
dc.subjectInternationale Ehescheidung-
dc.subjectStaatsangehörigkeitsprinzip-
dc.subjectEffektive Staatsangehörigkeit-
dc.subjectScheidungsfrage von Saeteomin-
dc.titleÜber einige IPR-Probleme Koreas einschließlich Scheidungsfrage von Saeteomin-
dc.title.alternative한국의 몇 가지 국제사법 문제에 관한 소고-
dc.typeSNU Journal-
dc.contributor.AlternativeAuthorChoi, Bongkyung-
dc.citation.journaltitle법학-
dc.citation.endpage278-
dc.citation.number3-
dc.citation.pages257-278-
dc.citation.startpage257-
dc.citation.volume51-
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