Publications
Detailed Information
근본규범 이론 소고 : Ein Essay uber Hans Kelsens Lehre von der Grundnorm
Cited 0 time in
Web of Science
Cited 0 time in Scopus
- Authors
- Issue Date
- 2000
- Publisher
- 서울대학교 법학연구소
- Citation
- 법학, Vol.40 No.3, pp. 50-61
- Abstract
- Hans Kelsens Reine Rechtslehre war ein hervorragender Versuch zur
Erklärung des Rechts und der Rechtswissenschaft. Methodendualismus und
Wertrelativismus waren ihre methodische Wesenszüge. Die Grundnorm ist ihr
Schlüßelbegriff. Kelsen setzte die Grundnorm als gemeinsammer Geltungsgrund
der Normen überhaupt voraus. Durch diese Grundnorm blidet sich das
Normsystem. Die Grundnorm lierfert dabei sowohl den Geltungsgrund als den
Geltungsinhalt. Bezüglich des Rechts liefert sie nach Kelsen nur den
Geltungsgrund. Hier wirkt sie nur als Ermächtigungsgrund. "Daher kann jeder
beliebige Inhalt Recht sein." Durch die Grundnorm konnte jede im großen und
ganzen wirksame Ordnung als objektiv gültiges Recht gedeutet werden.
Das Wesen der Grundnorm ist aber nicht klar. Sie wurde nach Kelsen als
transzendental-logische Bedingung bzw. Voraussetzung, oder als hypothetische
Annahme, oder als Fiktion gekennzeichnet. Heutige Kelsenianer konkludieren,
daß sie nicht als eine Norm, sondern nur als eine Grundannahme oder
Grundvoraussetzung angesehen werden muß.
Die Lehre von der Grundnorm wurde viel kritisiert. Die Notwendigkeit oder
Zweckmäßigkeit der Grundnorm kann besonders auf Grund der
Anerkennungstheorie verneint werden. Vor allem haben viele Gelehrte gegen
die These von der 'Transformation der Macht zu Recht' das Bedenken
geäußert. Dazu gehöhrt auch unser früher Kelsenforscher Prof. Sanduck
Hwang. Trotzdem ist es nicht zweifelhaft, daß die Lehre von der Grundnorm
eine geniale wissenschaftliche Idee unseres Jahrhunderts war.
- ISSN
- 1598-222X
- Language
- Korean
- Files in This Item:
- Appears in Collections:
Item View & Download Count
Items in S-Space are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.