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근본규범 이론 소고 : Ein Essay uber Hans Kelsens Lehre von der Grundnorm

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Authors

심헌섭

Issue Date
2000
Publisher
서울대학교 법학연구소
Citation
법학, Vol.40 No.3, pp. 50-61
Keywords
純粹法學 이론指示行爲
Abstract
Hans Kelsens Reine Rechtslehre war ein hervorragender Versuch zur

Erklärung des Rechts und der Rechtswissenschaft. Methodendualismus und

Wertrelativismus waren ihre methodische Wesenszüge. Die Grundnorm ist ihr

Schlüßelbegriff. Kelsen setzte die Grundnorm als gemeinsammer Geltungsgrund

der Normen überhaupt voraus. Durch diese Grundnorm blidet sich das

Normsystem. Die Grundnorm lierfert dabei sowohl den Geltungsgrund als den

Geltungsinhalt. Bezüglich des Rechts liefert sie nach Kelsen nur den

Geltungsgrund. Hier wirkt sie nur als Ermächtigungsgrund. "Daher kann jeder

beliebige Inhalt Recht sein." Durch die Grundnorm konnte jede im großen und

ganzen wirksame Ordnung als objektiv gültiges Recht gedeutet werden.

Das Wesen der Grundnorm ist aber nicht klar. Sie wurde nach Kelsen als

transzendental-logische Bedingung bzw. Voraussetzung, oder als hypothetische

Annahme, oder als Fiktion gekennzeichnet. Heutige Kelsenianer konkludieren,

daß sie nicht als eine Norm, sondern nur als eine Grundannahme oder

Grundvoraussetzung angesehen werden muß.

Die Lehre von der Grundnorm wurde viel kritisiert. Die Notwendigkeit oder

Zweckmäßigkeit der Grundnorm kann besonders auf Grund der

Anerkennungstheorie verneint werden. Vor allem haben viele Gelehrte gegen

die These von der 'Transformation der Macht zu Recht' das Bedenken

geäußert. Dazu gehöhrt auch unser früher Kelsenforscher Prof. Sanduck

Hwang. Trotzdem ist es nicht zweifelhaft, daß die Lehre von der Grundnorm

eine geniale wissenschaftliche Idee unseres Jahrhunderts war.
ISSN
1598-222X
Language
Korean
URI
https://hdl.handle.net/10371/8790
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