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법률행위 내용의 확정과 그 기준 : Bestimmtheit des Rechtsgeschafts und deren Kriterien
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- Authors
- Issue Date
- 2000
- Publisher
- 서울대학교 법학연구소
- Citation
- 법학, Vol.41 No.1, pp. 241-257
- Abstract
- Für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts muss dessen Inhalt
grundsätzlich bestimmt werden. Jedoch kommt es im Geschäftsverkehr
haüfig vor, dass ein Vertrag einen unbestimmten Inhalt enthält. So lassen
die Parteien bei Abschluss des Vertrags gelegentlich einen Punkt offen,
aber vereinbaren, dass er später geklärt werden soll.
Nach der Rechtssprechung kommt ein Vertrag dann gültig zustande,
wenn der Vertragsinhalt bestimmt oder bestimmbar ist. Ein Vertrag, in
dem jemand eine Zahlung oder eine Überlassung eines Gegenstandes
verspricht, kann nur dann gültig sein, wenn die Geldsumme oder der
Gegenstand unter Berücksichtigung aller Umstände, z.B. Umstände des
Vertrageabschlusses, Verständnis der Parteien, Übung und Überlieferung
usw. bestimmt oder bestimmbar ist. Der Preis kann in etwa nach Maßgabe
des zu dem zukünftigen Zeitpunkt geltenden Marktpreises festgesetzt
werden.
Aber der Vertrag kann m.E. gültig abgeschlossen werden, obwohl er
unvollständig oder nicht genügend bestimmt ist. Dabei kommt es darauf
an, ob die Parteien eine rechtliche Bindung haben eingehen wollen. Wenn
sich die Parteien trotz der Unvollstänigkeit oder Unbestimmtheit ihrer
Vereinbarung vertraglich binden wollten, muss man das Zustandekommen
des Vertrags annehmen. Das entspricht der Privatautonomie. Auch dabei
können der Vereinbarung und den Umständen des Falles Kriterien
entnommen werden, mit deren Hilfe die Vereinbarung vervollständigt oder
der unbestimmt gebliebene Punkt präzisiert werden kann.
- ISSN
- 1598-222X
- Language
- Korean
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