Publications

Detailed Information

법률행위 내용의 확정과 그 기준 : Bestimmtheit des Rechtsgeschafts und deren Kriterien

Cited 0 time in Web of Science Cited 0 time in Scopus
Authors

김재형

Issue Date
2000
Publisher
서울대학교 법학연구소
Citation
법학, Vol.41 No.1, pp. 241-257
Keywords
법률효과를 발생매매계약법률행위의 성립계약의 효력
Abstract
Für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts muss dessen Inhalt

grundsätzlich bestimmt werden. Jedoch kommt es im Geschäftsverkehr

haüfig vor, dass ein Vertrag einen unbestimmten Inhalt enthält. So lassen

die Parteien bei Abschluss des Vertrags gelegentlich einen Punkt offen,

aber vereinbaren, dass er später geklärt werden soll.

Nach der Rechtssprechung kommt ein Vertrag dann gültig zustande,

wenn der Vertragsinhalt bestimmt oder bestimmbar ist. Ein Vertrag, in

dem jemand eine Zahlung oder eine Überlassung eines Gegenstandes

verspricht, kann nur dann gültig sein, wenn die Geldsumme oder der

Gegenstand unter Berücksichtigung aller Umstände, z.B. Umstände des

Vertrageabschlusses, Verständnis der Parteien, Übung und Überlieferung

usw. bestimmt oder bestimmbar ist. Der Preis kann in etwa nach Maßgabe

des zu dem zukünftigen Zeitpunkt geltenden Marktpreises festgesetzt

werden.

Aber der Vertrag kann m.E. gültig abgeschlossen werden, obwohl er

unvollständig oder nicht genügend bestimmt ist. Dabei kommt es darauf

an, ob die Parteien eine rechtliche Bindung haben eingehen wollen. Wenn

sich die Parteien trotz der Unvollstänigkeit oder Unbestimmtheit ihrer

Vereinbarung vertraglich binden wollten, muss man das Zustandekommen

des Vertrags annehmen. Das entspricht der Privatautonomie. Auch dabei

können der Vereinbarung und den Umständen des Falles Kriterien

entnommen werden, mit deren Hilfe die Vereinbarung vervollständigt oder

der unbestimmt gebliebene Punkt präzisiert werden kann.
ISSN
1598-222X
Language
Korean
URI
http://lawi.snu.ac.kr/

https://hdl.handle.net/10371/8912
Files in This Item:
Appears in Collections:

Altmetrics

Item View & Download Count

  • mendeley

Items in S-Space are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.

Share