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개괄적 고의사례에 관한 이론적 논의 -학설내용의 의미를 이해해 보려는 하나의 모색적 시도- : Diskussion uber dolus generalis Falle

DC Field Value Language
dc.contributor.author이용식-
dc.date.accessioned2009-09-09T04:45:51Z-
dc.date.available2009-09-09T04:45:51Z-
dc.date.issued2001-
dc.identifier.citation법학, Vol.42 No.3, pp. 139-181-
dc.identifier.issn1598-222X-
dc.identifier.urihttp://lawi.snu.ac.kr/-
dc.identifier.urihttps://hdl.handle.net/10371/9046-
dc.description.abstractEs handelt sich hier um die Fä lle, in denen der Tä ter darü ber irrt, welche

von mehreren Akten eines Handlungszusammenhanges den erstrebten Erfolg

herbeifü rt. Die koreanische herrschende Lehre bejaht eine vollendete Vorsatztat,

wenn der tatsä chliche Kausalverlauf im Rahmen des Vorhersehbaren liegt. Die

andere Meinung verneint eine vollendete Vorsatztat, wenn sich das erst

geschaffene Risiko in keiner Weise im Erfolg realisiert. Danach wird der

Erfolg also durch ein neues Risiko bedingt, welches das erst Risiko ersetzet.

Der Verfasser geht davon aus, dass diese Lö sung richtig ist.

Traditionell wird diese Frage unter dem Irrtum ü ber den Kausalverlauf. Die

Problematik stellt jedoch als eine solche schon der objektiven Zurechnung dar.

Die systematische Einordnung des Problems wä re aber nicht Kernproblem. Die

Ergebnisse der herrschendn Meinung wä re im allgemein unannehmbar. Die

Frage, fü r die Schaffung welcher Risiken jemand einzustehen hat, muss

nunmehr wesentlich differenzierter diskutiert werden. Dies kann unter dem

Gesichtpunkt der objektiven Zurechnung durchgefü hrt werden. Hier kommt es

auf bestimmte normative Kriterien an. Damit entfallen manche Unsicherheit,

die sich aus der mangelnden Trennschä rfe des Maßstabs der Vorhersehbarkeit.

Danach liegt eine Vollendung vor, wenn das Risiko des zweiten Akts bloß

modifitierend oder ergä nzend hinzukomt. Wenn das Risiko des ersten Akts

durch das zweite verdrä ngt wird, gelangt man zum Versuch. Wenn auch der

Tä ter den zweiten Akt im anfä nglichen Plan vorgesehen hatte, in unrevidierter

Tö tungsabsicht handelte, liegt keine vorsä tzliche Vollendung.

Der Zufall bzw. Glü ck und Unglü ck darf nicht zu Lasten des Tä ters

berück- sichtigt werden, wohl aber zu seinen Gunsten berü cksichtigt werden

muss. In den dolus generalis Fä llen hat der Tä ter Glü ck. Dieses Ausbleiben

des Erfolgs muss dem Tä ter wie bei jedem Versuch zugute kommen.
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dc.language.isoko-
dc.publisher서울대학교 법학연구소-
dc.subject개괄적 고의-
dc.subject불특정의 사람을 살해-
dc.subject단일행위설-
dc.title개괄적 고의사례에 관한 이론적 논의 -학설내용의 의미를 이해해 보려는 하나의 모색적 시도--
dc.title.alternativeDiskussion uber dolus generalis Falle-
dc.typeSNU Journal-
dc.contributor.AlternativeAuthorLee, Yong Sig-
dc.citation.journaltitle법학-
dc.citation.endpage181-
dc.citation.number3-
dc.citation.pages139-181-
dc.citation.startpage139-
dc.citation.volume42-
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