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Die Rolle des Staates im wirtschaftlichen Wettbewerb

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Authors

Kwon, Oh Seung

Issue Date
2004
Publisher
서울대학교 법학연구소
Citation
법학, Vol.45 No.1, pp. 351-362
Abstract
Nimmt man den Mechanismus, der das Wirtschaftsleben der Wirtschaftssubjekte regelt, als Maßstab des Wirtschaftssystems, so lassen sich Marktwirtschaft und Planwirtschaft unterscheiden. Deutschland und Korea gehören zwar gemeinsam zu der Marktwirtschaft, aber es gibt große Unterschiede zwischen beiden Länder, was die Gründe und den Umfang des staatlichen Eingriffs in das Wirtschaftsleben betrifft. Die Intervention des Staates bei der Marktwirtschaft läßt sich in zwei Erscheinungsformen gliedern. Die erste besteht in der Schaffung von Konditionen, die eine Marktwirtschaft gut funktionieren lassen; die zweite in der Korrektur des Marktversagens. Die Marktwirtschaft kann nicht gut funktionieren, wenn der freie und faire Wettbewerb am Markt nicht gewährleistet ist. Da in der Wirklichkeit jedoch der freie und faire Wettbewerb in vielen Märkten nicht richtig gewährleistet ist, greift der Staat in die Wirtschaft ein, um die Marktstruktur oder das Verhalten von Unternehmen zu kontrollieren, soweit diese den freien und fairen Wettbewerb beschränken und verhindern. Solch eine Intervention dient der Erhaltung der normalen Funktion der Marktwirtschaft, so dass sie in jedem Land, wo die Marktwirtschaft als Basis der Wirschaftsordnung herrscht, als Phänomen in Erscheinung tritt. Die staatliche Intervention findet ihre Rechtfertigung in der Ergänzung der Marktwirtschaft, wenn der Markt als solcher noch nicht gestaltet ist oder nicht richtig funktioniert, aber auch dann, wenn der Markt einerseits normal funktioniert, andererseits aber in bestimmten Marktbereichen nicht funktioniert. Ein gewisses Versagen des Marktes ist sogar bei normalen Ablauf der Marktwirtschaft nicht verhindern. Demzufolge interveniert der Staat, um solch ein Marktversagen zu korrigieren; die Form und der Umfang der Intervention unterscheidet sich jedoch je nach Land und Zeit in größerem Maße. Dies erklärt sich damit, dass in jedem Land und zu jeder Zeit die Erscheinungsformen und die Gründe des Marktsversagens verschieden sind und demnach auch ihre Bewertung unterschiedlich ausfallt. In Korea ist zwar die Marktwirtschaft als die grundlegende Ordnung der Wirtschaft in der Verfassung vorgeschrieben, in Wirklichkeit aber nimmt sie diese Rolle nicht ausreichend wahr. Folglich ist der Eingriff des Staates in die Wirtschaft nach Umfang und Grade unvergleichlich breiter und stärker als in Deutschland. Die Hauptgründe dafür sind folgende: Erstens führt die Regierung seit 1960 ein "wirtschaftliches Entwicklungsprogramm" durch, indem sie zwecks Regulierung der unbefriedigenden Marktergebnisse tief in das Marktleben eingreift und auch in der Rohstoffverteilung sehr aktiv mitwirkt. Zweitens bemüht sie sich zwar seit 1980 darum, die bisher von der Regierung dominierte Wirtschaftsführung in private Hände zu übergeben, aber durch die Minderung der wirtschaftlichen Lenkung konnte die Regierung kein Vertrauen des Marktes schaffen, da noch immer die Industriepolitik gegenüber der Wettbewerbspolitik bevorzugt wird und die Wirtschaftsmacht in großem Maße in vereinzelten Chaebol (Großkonzernen) konzentriert ist. Drittens besteht auf Seiten der Regierung die Gewohnheit, sich tief in den Geschäftsverkehr der Beteiligten einzumischen, um eine faire Handelsordnung aufzubauen. Da in der Marktwirtschaft der Eingriff des Staates in die Wirtschaft aber nur ausnahmsweise erlaubt ist, müssen Grund und Grenzen deutlich genannt werden.
ISSN
1598-222X
Language
German
URI
http://lawi.snu.ac.kr/

https://hdl.handle.net/10371/9746
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