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유럽, 특히 독일에서 성별의 변경 : Die Anderung der Geschlechtszugehorigkeit In Europa, insbesondere in Deutschland
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- Authors
- Issue Date
- 2006
- Publisher
- 서울대학교 법학연구소
- Citation
- 법학, Vol.47 No.1, pp. 283-296
- Keywords
- 성전환증 ; 유럽인권재판소 ; 성전환법 ; 성별변경 ; Transsexualismus ; Geschlechtsanderung ; European Court of Human Rights ; Vornamensanderung
- Abstract
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich in der Entscheidung
Goodwin v. United Kingdom vom 11. 7. 2002 einstimmig für die Anerkennung
von Geschlechtsänderungen ausgesprochen. Das bedeutet, dass heute in Europa
alle Staaten verpflichtet sind, die Änderung der rechtlichen Geschlechtszugehörigkeit
unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht erstmals im Jahre 1978 die
Zulässigkeit der Geschlechtsänderung aus der Menschenwürde(Art. 1 Abs. 2
Grundgesetz) und aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit(Art.
2 Abs. 1 Grundgesetz) abgeleitet. Am 10. 9. 1980 wurde dann das Transsexuellengesetz
verabschiedet.
Voraussetzung der Geschlechtsänderung ist in Deutschland, dass der
Antragsteller aus medizinischer Sicht zum Kreis der Transsexuellen zu rechnen ist
und sich einem die äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen
Eingriff unterzogen hat. Der Antragsteller muss außerdem unverheiratet und
dauernd fortpflanzungsunfähig sein.
Im Falle einer Geschlechtsänderung gilt das Offenbarungsverbot. Dritten darf
über die Geschlechtsänderung keine Auskunft gegeben werden. Dritte haben auch
kein Recht, in Register Einsicht zu nehmen, aus denen sich die Geschlechtsänderung
ergibt.
- ISSN
- 1598-222X
- Language
- Korean
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