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유럽, 특히 독일에서 성별의 변경 : Die Anderung der Geschlechtszugehorigkeit In Europa, insbesondere in Deutschland

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Authors

Frank, Rainer; 김재형(역)

Issue Date
2006
Publisher
서울대학교 법학연구소
Citation
법학, Vol.47 No.1, pp. 283-296
Keywords
성전환증유럽인권재판소성전환법성별변경TranssexualismusGeschlechtsanderungEuropean Court of Human RightsVornamensanderung
Abstract
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich in der Entscheidung

Goodwin v. United Kingdom vom 11. 7. 2002 einstimmig für die Anerkennung

von Geschlechtsänderungen ausgesprochen. Das bedeutet, dass heute in Europa

alle Staaten verpflichtet sind, die Änderung der rechtlichen Geschlechtszugehörigkeit

unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht erstmals im Jahre 1978 die

Zulässigkeit der Geschlechtsänderung aus der Menschenwürde(Art. 1 Abs. 2

Grundgesetz) und aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit(Art.

2 Abs. 1 Grundgesetz) abgeleitet. Am 10. 9. 1980 wurde dann das Transsexuellengesetz

verabschiedet.

Voraussetzung der Geschlechtsänderung ist in Deutschland, dass der

Antragsteller aus medizinischer Sicht zum Kreis der Transsexuellen zu rechnen ist

und sich einem die äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen

Eingriff unterzogen hat. Der Antragsteller muss außerdem unverheiratet und

dauernd fortpflanzungsunfähig sein.

Im Falle einer Geschlechtsänderung gilt das Offenbarungsverbot. Dritten darf

über die Geschlechtsänderung keine Auskunft gegeben werden. Dritte haben auch

kein Recht, in Register Einsicht zu nehmen, aus denen sich die Geschlechtsänderung

ergibt.
ISSN
1598-222X
Language
Korean
URI
http://lawi.snu.ac.kr/

https://hdl.handle.net/10371/9956
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