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자격상실과 자격정지 형의 존폐에 대하여 : Uber die Reform der Ehrenstrafe im kStGB

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dc.contributor.author신동운-
dc.date.accessioned2009-09-29T23:39:36Z-
dc.date.available2009-09-29T23:39:36Z-
dc.date.issued2006-
dc.identifier.citation법학, Vol.47 No.4, pp. 200-239-
dc.identifier.issn1598-222X-
dc.identifier.urihttp://lawi.snu.ac.kr/-
dc.identifier.urihttps://hdl.handle.net/10371/9995-
dc.description.abstractDas Thema der Tagung lautet der Zusammenhang zwischen dem Wandel der

Gesellschaft und dem des Rechts. Im folgenden Vortrag geht es insbesondere darum,

festzustellen, wie der gesellschaftliche Wandel das Strafrecht beeinflusst, oder

umgekehrt, inwieweit die Veränderung der Gesellschaft aus der Wandlung des

Strafrechts resultiert. Die Umstände, die unter dem Begriff des Wandels der

Gesellschaft gebracht werden können, ist aber sehr umfangreich, so dass es kaum

möglich ist, sie in allen Hinsichten zu betrachten. Das gilt auch für das Strafrecht, da der

Begriff des Strafrechts sich hier nicht auf das Strafgesetz im engeren Sinne beschränkt,

sondern alle Gesetze, die dem strafrechtlichen Zweck dienen, umfasst. Ich werde daher

die Wechselwirkung zwischen der Gesellschaft und dem Strafrecht aus einem

bestimmten Blickwinkel betrachten, nämlich wie der Zustand der Gesellschaft im

Hinblick auf den Entzug bzw. die Einstellung von Rechtsfähigkeit ausgewirkt hat bzw.

auswirken soll.

Das geltende koreanische Strafgesetz (kStGB) ist 1953 in Kraft getreten. Bei der

Gesetzgebung des kStGB hat vor allem der vorläufige Entwurf des japanischen

Strafgesetzes (jStGB) 1940 eine wesentliche Rolle gespielt. Unter Berücksichtigung des

deutschen Reichsstrafrechts und des Reformentwurfs 1930 wurde er dem damaligen

Zustand der koreanischen Gesellschaft entsprechend abgeändert ins kStGB

aufgenommen. Was in unserem Zusammenhang wichtig ist, ist die Tatsache, dass die im

vorläufigen Entwurf des jStGB vorgesehenen Formen der Ehrenstrafen, nämlich der

Entzug bzw. die Einstellung von Rechtsfähigkeit jeweils als eine Strafe ins kStGB

übernommen wurden. Mit anderen Worten: Sie wurden im kStGB den Hauptstrafen und

nicht den Nebenfolgen zugerechnet.

Bei der Gesetzgebung des kStGB wurde selbstverständlich zunächst kritisch geprüft,

welche Bedeutung dem Entzug von Rechtsfähigkeit und deren Einstellung zugemessen

werden sollte. In Japan wurden sie als eine besondere Strafe für diejenigen konzipiert,...
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dc.description.sponsorship이 논문은 서울대학교 법학발전재단 출연 법학연구소 기금의 2006학년도 연구지원비

의 보조를 받았음.
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dc.language.isoko-
dc.publisher서울대학교 법학연구소-
dc.subject명예형-
dc.subjectEntzug der Rechtsfahigkeit-
dc.subject형법개정-
dc.subjectEhrenstrafe-
dc.subjectStrafrechtsreform-
dc.subject자격상실-
dc.subject자격정지-
dc.subjectEinstellung der Rechtsfahigkeit-
dc.title자격상실과 자격정지 형의 존폐에 대하여-
dc.title.alternativeUber die Reform der Ehrenstrafe im kStGB-
dc.typeSNU Journal-
dc.contributor.AlternativeAuthorShin, Dong Woon-
dc.citation.journaltitle법학-
dc.citation.endpage239-
dc.citation.number4-
dc.citation.pages200-239-
dc.citation.startpage200-
dc.citation.volume47-
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