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판례에 나타난 국제재판관할에 대한 이해에 관한 소고 : Zum Verstandnis der internationalen Zustandigkeit der koreanischen Rechtsprechung

DC Field Value Language
dc.contributor.author오정후-
dc.date.accessioned2009-10-05T06:27:57Z-
dc.date.available2009-10-05T06:27:57Z-
dc.date.issued2007-
dc.identifier.citation법학, Vol.48 No.1, pp. 50-84-
dc.identifier.issn1598-222X-
dc.identifier.urihttp://lawi.snu.ac.kr/-
dc.identifier.urihttps://hdl.handle.net/10371/10096-
dc.description.abstractNeulich wies das OLG Seoul in einem Urteil eine Klage auf Rückübertragung

des Internet-Domainnamens als unzulässig ab, und zwar wegen fehlender

internationaler Zuständigkeit. Der Kläger liess einen Domainnamen bei einer

Register-Organisation in den USA unter seinem Namen registrieren und vermietete

ihn als e-mail-Adresse durch seinen Webseite-Betrieb. Der Beklagte beanspruchte

den Domainnamen für sich mit der Begründung, dessen Registrierung und

Benutzung durch den Kläger beeinträchtige seine geschützte Marke. Der

Domainname wurde durch den Beschluss des staatlichen Schiedsausschusses der

USA dem Beklagten übertragen, und der Kläger erhob Klage auf Rückübertragung

des Domainnamen und Schadensersatz. Der Kläger behauptete, sein Wohnsitzort

begründe ① als Erfolgsort der unerlaubten Handlung des Beklagten; ② als

Erfüllungsort der Herausgabepflicht des ohne rechtlichen Grund Erlangten; ③ als

Ort, wo sich der mit der Klage in Anspruch genommene Gegenstand befindet,

die örtliche Zuständigkeit des OLG Seoul und zugleich die internationale

Zuständigkeit des koreanischen Gerichts.

Beim Beurteilen der Zuständigkeit unterlief dem OLG in vielen Punkten

Fehler. Erstens, das OLG verneinte die angebliche unerlaubte Handlung des

Beklagten und meinte, folglich komme der besondere Gerichtsstand der

unerlaubten Handlung in diesem Fall nicht in Betracht. Dies ist aber umgekehrt:

die Zulässigkeit der Klage beurteilt man nicht nach dem Ergebnis der

Begründetheitsprüfung. Die Wahrheit der so genannten doppelrelevanten Tatsachen

wird bei der Zulässigkeitsprüfung unterstellt. Zweitens, nach dem OLG sei der

Erfüllungsort wegen der Beweisnähe als besonderen Gerichtsstand anerkannt, und
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dc.description.sponsorship이 논문은 서울대학교 법학발전재단출연 법학연구소 기금의 2007학년도 학술연구비의

지원을 받았음.
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dc.language.isoko-
dc.publisher서울대학교 법학연구소-
dc.subject국제재판관할-
dc.subject불법행위지의 특별재판적-
dc.subject의무이행지의 특별재판적-
dc.subject재산소재지의 특별재판적-
dc.subject관련재판적-
dc.subject토지관할-
dc.title판례에 나타난 국제재판관할에 대한 이해에 관한 소고-
dc.title.alternativeZum Verstandnis der internationalen Zustandigkeit der koreanischen Rechtsprechung-
dc.typeSNU Journal-
dc.contributor.AlternativeAuthorOh, Jung Hoo-
dc.citation.journaltitle법학-
dc.citation.endpage84-
dc.citation.number1-
dc.citation.pages50-84-
dc.citation.startpage50-
dc.citation.volume48-
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