Publications

Detailed Information

상품생산자의 책임 (II) : Haftung des Warenherstellers II

Cited 0 time in Web of Science Cited 0 time in Scopus
Authors

이호정

Issue Date
1969-06
Publisher
서울대학교 경영연구소
Citation
경영논집, Vol.3 No.2, pp. 1-16
Keywords
1-16
Description
1969-06
Abstract
Es ist richtiger, ein unmittelbares, vertraglich struktiertes Haftungsverhältnis zwischen Warenhesteller und Endkäufer anzunehmen, um den. Endkäufer (Endverbraucher) der Ware zu schützen. Die Annahme, daß der Warenhersteller bereits durch seine Benennung auf der Ware das Angebot zum Abschluß eines besonderen Haftungsvertrages, abgibt, entspricht wohl der Verkehrssitte oder der Verkehrsanschauung der Allgemeinen. Sieht man in der Benennung des Warenherstellers auf der Ware eine Vertragsofferte, so macht das Zustandekommen des Vertrags keine Schwierigkeiten: Der Endkiiufer nimmt dieses Angebot beim Abschluß des Kaufvertrags einer benannten Ware an. Damit kommen bei dem Kauf einer Ware zwei Verträge zustande: einmal ein Kaufvertrag zwischen Endkäufer und Einzelhändler und außerdem ein zweiter Haftungsvertrag zwischen Endkäufer und Warenhersteller. Durch diesem Haftungsvertrag sol1 der Warenhersteller die Pflichten übernehmen, den dem Endkäufer erleideten Schaden zu ersetzen. Man kann die positive Vertragsverletzung, die Haftung wegen Nichterfüllung der Zusicherung der Eigenschauft und die Sachmängelhaftung als die rechtlichen Gründe der Haftung des Warenherstellers nehmen.
ISSN
1229-0491
Language
Korean
URI
https://hdl.handle.net/10371/51208
Files in This Item:
Appears in Collections:

Altmetrics

Item View & Download Count

  • mendeley

Items in S-Space are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.

Share