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공익 개념의 법문제화: 행정법적 문제로서의 공익 : Zur Verrechtlichung des Begriffs des offentlichen Interesses: Das offentliche Interesse als verwaltungsrechtlichen Problem
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- Authors
- Issue Date
- 2000
- Publisher
- 서울대학교 법학연구소
- Citation
- 법학, Vol.40 No.2, pp. 27-52
- Abstract
- Der Begriff des „öffentlichen Interesses"g bzw. der „Öffentlichkeit"g hat nicht
nur eine wichtige Bedeutung fur die Sozialwissenschaften und die Staatslehre
uberhaupt, sondern stellt auch den Kern des öffentlichen Rechts dar. Er ist
bisher als ein - als ein gesellschaftliches und staatliches Axiom
funktionierender - auserrechtlicher Rechtfertigungsgrund der staatlichen Gewalt
angesehen worden, was aber unter dem demokratischen Rechtsstaat nicht
mehr gelten kann. Heute wird die Offenheit und Tranparenz bei den staatlichen
Entscheidungen gefordert, so daв auch das ӧffentliche Interesse ein Gegenstand
der juristischen Argumentation sein muв. Seine rechtliche Implikationen
mussen unter dem Aspekt des ӧffentlichen Rechts hinreichend gerklärt werden,
um Grundlagen fur die juristische Handhabung bekommen zu können.
Die Bedeutung und der Inhalt des Begriffs des öffentlichen Interesses kann,
da es sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, nicht in einem
abstrakten Niveau, sondern konkret, d.h. im Zusammenhang mit den faktischen
Gegebenheiten, richtig erkannt und bewertet werden. Insofern bezieht sich die
Problematik des öffentlichen Interesses, innerhalb des Bereiches des öffentlichen
Rechts, nicht so sehr auf das Verfassungsrecht als auf das Verwaltungsrecht.
- ISSN
- 1598-222X
- Language
- Korean
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