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공익 개념의 법문제화: 행정법적 문제로서의 공익 : Zur Verrechtlichung des Begriffs des offentlichen Interesses: Das offentliche Interesse als verwaltungsrechtlichen Problem

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Authors

최송화

Issue Date
2000
Publisher
서울대학교 법학연구소
Citation
법학, Vol.40 No.2, pp. 27-52
Keywords
공익 개념헌법적 공익 개념행정법의 일반원리
Abstract
Der Begriff des „öffentlichen Interesses"g bzw. der „Öffentlichkeit"g hat nicht

nur eine wichtige Bedeutung fur die Sozialwissenschaften und die Staatslehre

uberhaupt, sondern stellt auch den Kern des öffentlichen Rechts dar. Er ist

bisher als ein - als ein gesellschaftliches und staatliches Axiom

funktionierender - auserrechtlicher Rechtfertigungsgrund der staatlichen Gewalt

angesehen worden, was aber unter dem demokratischen Rechtsstaat nicht

mehr gelten kann. Heute wird die Offenheit und Tranparenz bei den staatlichen

Entscheidungen gefordert, so daв auch das ӧffentliche Interesse ein Gegenstand

der juristischen Argumentation sein muв. Seine rechtliche Implikationen

mussen unter dem Aspekt des ӧffentlichen Rechts hinreichend gerklärt werden,

um Grundlagen fur die juristische Handhabung bekommen zu können.

Die Bedeutung und der Inhalt des Begriffs des öffentlichen Interesses kann,

da es sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, nicht in einem

abstrakten Niveau, sondern konkret, d.h. im Zusammenhang mit den faktischen

Gegebenheiten, richtig erkannt und bewertet werden. Insofern bezieht sich die

Problematik des öffentlichen Interesses, innerhalb des Bereiches des öffentlichen

Rechts, nicht so sehr auf das Verfassungsrecht als auf das Verwaltungsrecht.
ISSN
1598-222X
Language
Korean
URI
https://hdl.handle.net/10371/8751
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