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협의의 행정벌과 광의의 행정벌 -행정상 제재수단과 법치주의적 안전장치- : Verwaltungsbestrafung im engeren und im weiteren Sinne -Sanktionsmittel der Verwaltung und rechtsstaatliche Sicherungen-
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- Authors
- Issue Date
- 2001
- Publisher
- 서울대학교 법학연구소
- Citation
- 법학, Vol.41 No.4, pp. 278-322
- Keywords
- 행정의 실효성 확보수단 ; 행정의사 ; 강제력 있는 규범 ; 권한부여와 권한통제
- Abstract
- Die Problematik der Sanktionsmittel der Verwaltung steht im Vordergrund
des Verwaltungsrechts, dessen Aufgabe in der Sicherstellung der Effektivität
der Verwaltung einerseits und in der Begrenzung und Kontrolle der Verwaltung
andererseits besteht. Unter der „Verwaltungsbestrafung versteht man
allgemein nur die „Verwaltungsstrafe und die „Verwaltungsordnungsbestrafung.
Die erstere belegt Pflichtverletzungen der Einzelnen mit den im
Strafgesetzbuch vorgesehenen Strafen, die letztere mit Bußgeld. Es empfiehlt
sich aber, mit dem Begriff „Verwaltungsbestrafung nicht nur diese
beiden, sondern auch alle Arten von Mitteln der Verwaltung, mit deren Hilfe
die Pflichtverletzungen sanktioniert werden können, einzuschließen. Es handelt
sich vor allem um den Widerruf der Erlaubnis oder das befristete Geschäftsverbot,
ferner das Geldsanktion zur Entziehung des durch Pflichtverletzungen
entstandenen wirtschaftlichen Gewinns („Gwajinggeum), die
Veröffentlichung der Pflichtverletzungen, die Versagung der öffentlichen
Leistungen wie Elektrizität, Wasser, Gas usw. und die Beschränkung der
zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Erlaubnisse. Wenn die Verwaltungsstrafe
und die Verwaltungsordnungsbestrafung als „Verwaltungsbestrafung
im engeren Sinne bezeichnet werden können, kann man alle Sanktionsmittel
der Verwaltung einschließlich dieser beiden als „Verwaltungsbestrafung im
weiteren Sinne begreifen.
Art. 12 Abs. 1 der Verfassung sieht vor, daß man ohne Gesetz und rechtmäßiges
Verfahren nicht bestraft werden darf, wodurch das Rechtsstaats-...
- ISSN
- 1598-222X
- Language
- Korean
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