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경제규제와 공익 : Wirtschaftsregulierung und offentliche Interessen
DC Field | Value | Language |
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dc.contributor.author | 이원우 | - |
dc.date.accessioned | 2009-09-29T03:18:03Z | - |
dc.date.available | 2009-09-29T03:18:03Z | - |
dc.date.issued | 2006 | - |
dc.identifier.citation | 법학, Vol.47 No.3, pp. 89-120 | - |
dc.identifier.issn | 1598-222X | - |
dc.identifier.uri | http://lawi.snu.ac.kr/ | - |
dc.identifier.uri | https://hdl.handle.net/10371/9974 | - |
dc.description.abstract | Der einheitliche Begriff des öffentlichen Interesses ist dem demokratischen
Rechtsstaat fremd. So kann er nur unbestimmt und abstrakt gefasst werden, was konsequenterweise zu Konkretisierungsproblemen führt, die als Kernaufgabe der heutigen Diskussion um das öffentliche Interesse gilt. Um diese Aufgabe richtig wahrzunehmen, sollen nun untersucht werden, wie sich öffentliche Interessen in einzelnen Bereichen konkret erscheinen und welche Funktionen sie übernehmen. Zunächst wird in der vorliegenden Arbeit geprüft, ob das öffentliche Interesse als verfassungsrechtlich verankertes Rechtsprinzip anerkannt werden kann. In diesem Zusammenhang sollen dem republikanischen Prinzip material-rechtliche Inhalte zugewiesen werden. Dann wird auf die Frage der Wirtschaftsordnung nach der Verfassung eingegangen, wobei der Schwerpunkt auf das Verhältnis zwischen Art. 119 Abs. 1 und Art. 119 Abs. 2 der Verfassung auferlegt wird. Der Abs. 2 ist als Voraussetzung bzw. Basis für den Abs. 1 zu qualifizieren. So soll das Verhältnis nicht als Regel-Ausnahme angenommen werden. Danach sind Wirtschaftsregulierungen theoretisch zu analysieren und zu klassifizieren, wobei drei Ebenen unterschieden werden können: Eigentums- und Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, und Rechtsinsitut zur sektor-spezifischen Regulierung. Je nach den Vorstellungen über das öffentliche Interesse in der Wirtschaftsordnung werden diese Rechtsinstitute der drei Ebenen in die Regulierungspolitik der Wirtschaft verschieden gemischt eingesetzt. Zum ersten wird teilweise behauptet, dass die Wirtschaftspolitik grundsätzlich aufgrund des Eigentums- und Vertragsrechts aufgebaut und die Wettbewerbspolitik nötigenfalls nur beschränkend getrieben werden soll. Zum zweiten wird z.T. vertreten, dass nicht nur das | - |
dc.description.sponsorship | 이 논문은 서울대학교 법학발전재단 출연 법학연구소 기금의 2006학년도 학술연구비
의 보조를 받았음. | - |
dc.language.iso | ko | - |
dc.publisher | 서울대학교 법학연구소 | - |
dc.subject | Wettbewerbsaufsicht | - |
dc.subject | 전문규제 | - |
dc.subject | 유효경쟁 | - |
dc.subject | 비대칭규제 | - |
dc.subject | 일반경쟁규제 | - |
dc.subject | 효율성 | - |
dc.subject | effektiver Wettbewerb | - |
dc.subject | offentliches Interesse | - |
dc.title | 경제규제와 공익 | - |
dc.title.alternative | Wirtschaftsregulierung und offentliche Interessen | - |
dc.type | SNU Journal | - |
dc.contributor.AlternativeAuthor | Lee, Won Woo | - |
dc.citation.journaltitle | 법학 | - |
dc.citation.endpage | 120 | - |
dc.citation.number | 3 | - |
dc.citation.pages | 89-120 | - |
dc.citation.startpage | 89 | - |
dc.citation.volume | 47 | - |
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