Publications
Detailed Information
결과적 가중범에 관한 연구 - 전형적 위험의 실현과 미수의 인정여부에 관한 하나의 문제제기 - : Untersuchungen uber die erfolgsqualifizierten Delikte - Insbesondere uber die Unmittelbarkeit und den Versuch -
Cited 0 time in
Web of Science
Cited 0 time in Scopus
- Authors
- Issue Date
- 2005
- Publisher
- 서울대학교 법학연구소
- Citation
- 법학, Vol.46 No.1, pp. 155-192
- Abstract
- Der erste Teil dieses Beitrages befasst sich mit der Frage, welcher
Zusammenhang zwischen Grunddelikt und schwerer Folge bestehen muss, damit
das erfolgsqualifizierte Delikt eingreift. Für die erfolgsqualifizierten Delikte dehnt
Art.15 II kStGB die Strafbarkeit auf die Fälle lediglich fahrlässiger Herbeiführung
der schwerer Folge aus. Das führt bei den erfolgsqualifizierten Delikten zu
Strafrahmen, die die bei Idealkonkurrenz von Grund- und Fahrlässigkeitsdelikt zu
bildende Strafe erheblich übersteigen. Nach der herrschender Meinung liegt der
schliche Grund für die erhebliche Strafrahmenverschiebung gegenüber der
Idealkonkurrenz in der besonderen Verknüpfung zwischen Grund- und
Fahrlässigkeitsdelikt. In der schweren Folge verwirkliche sich die typische
(eigentümliche, spezifische) Gefahr des Grunddelikt. Aber welcher Anforderungen
an die typische Gefahr zu stellen sind, ist in Korea noch kaum diskutiert. Es ist
sogar nicht gestellt, dass der spezifische Zusammenhang enger sein muss als die
Tateinheit. Es bietet sich an zu prüfen, ob Einschränkungen gefunden werden
können, die zu nähreren Maßstäben gerecht werdenden Umschreibung des
spezifischen Zusammenhangs geeignet sind.
Es ist in Korea festzustellen, dass die Rechtsprechung und der weit
überwiegende Teil der Lehre den erfolgsqualifizierten Versuch grundsätzlich nicht
anerkannt. Für die erfolgsqualifizierten Delikte sei egal, ob das Grunddelikt
vollendet oder versucht ist. Nach der Mindermeinung vorliege der...
- ISSN
- 1598-222X
- Language
- Korean
- Files in This Item:
- Appears in Collections:
Item View & Download Count
Items in S-Space are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.