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일상적,중립적 행위와 방조 -방조행위의 개념적 의미내용과 방조의 불법귀속의 이해구조- : Alltagliche neutrale Handlungen und Beihilfe

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dc.contributor.author이용식-
dc.date.accessioned2009-10-05T06:45:12Z-
dc.date.available2009-10-05T06:45:12Z-
dc.date.issued2007-
dc.identifier.citation법학, Vol.48 No.1, pp. 302-337-
dc.identifier.issn1598-222X-
dc.identifier.urihttp://lawi.snu.ac.kr/-
dc.identifier.urihttps://hdl.handle.net/10371/10107-
dc.description.abstractEs geht bei der neutralen Beihilfe um die Frage, ob derjenige, der mit einer

alltäglichen, äußerlich neutralen, berufstypischen Handlung eine Strftat anderer

objektiv fördert, als Gehilfe gemäß Art. 32 Absatz 1 kStGB bestraft werden soll,

wenn er subjektiv vorsätzlich handelt. Man geht hier davon aus, dass die

traditionellen Voraussetzungen einer Strafbarkeit gemäß Art. 32 Absatz 1 kStGB

an sich vorliegen. Wer vorsätzlich eine fremde Straftat unterstützt, ist eigentlich

Gehilfe. Führt das alltägliche Geschäft aber zur Strafbarkeit, wird jegliches

soziale Miteinander unmöglich gemacht. Es stellt sich die Frage, ob die Tatsache,

dass diese Unterstützung durch eine berufstypische Handlung erfolgt, daran andert.

Es handelt sich um das schwierige Verhältnis von Kriminalpolitik und Dogmatik.

Wo diese Dogmatik an ihren Grenzen stößt, ist die einzelfallbezogene Korrektur

vorzunehmen. Dies führt schnell zu den Erschütterungen des Gesamtsystems. Die

vorliegende Abhandlung beschäftigt sich mit einem Beispiel aus diesem

Problemkreis. Die deutschen Auffassungen werden mittlerweile in kaum noch

überschaubaren Auseinandersetzungen vertreten. In Korea ist aber dieses Problem

fast unbekannt. Erst ganz vor kurzem hat die Diskussion begonnen.

In der vorliegenden Abhandlung stellt sich die aktuelle Entwicklung in

Deutschland da, bevor diesbezügliche koreanische Rechtspechung erwähnt wird.

Vor allem sind die deutschen Auffassungen, welche die Lehre von der objektiven

Zurechnung auf die Teilnahmefälle anzuwenden versuchen, in diesem Beitrag

vorgestellt. Gemeinsam ist ihnen, dass die Setzung eines rechtlich missbilligten

Risikos abgelehnt wird. Danach kommt eine Strafbarkeit in Frage, wenn die

Unterstützungshandlung einen eindeutig deliktischen Sinnbezug hat. Der Verfasser...
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dc.description.sponsorship이 논문은 서울대학교 법학발전재단 출연 법학연구소 기금의 2007학년도 학술연구비

의 지원을 받았음.
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dc.language.isoko-
dc.publisher서울대학교 법학연구소-
dc.subject일상적 행위-
dc.subject중립적 방조-
dc.subject범죄적 의미연관-
dc.subject사회상당성-
dc.subjectAlltagliche Handlungen-
dc.subjectNeutrale Beihilfe-
dc.subjectDeliktischer Sinnbezug-
dc.subjectSozialadaquanz-
dc.title일상적,중립적 행위와 방조 -방조행위의 개념적 의미내용과 방조의 불법귀속의 이해구조--
dc.title.alternativeAlltagliche neutrale Handlungen und Beihilfe-
dc.typeSNU Journal-
dc.contributor.AlternativeAuthorLee, Yong Sik-
dc.citation.journaltitle법학-
dc.citation.endpage337-
dc.citation.number1-
dc.citation.pages302-337-
dc.citation.startpage302-
dc.citation.volume48-
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