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判決과 ADR 體系의 正立에 관한 연구 : Zur Einordnung des Urteils- und ADR-Systems

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Authors

호문혁

Issue Date
2012-03
Publisher
서울대학교 법학연구소
Citation
법학, Vol.53 No.1, pp. 571-599
Keywords
자력구제소송제도민사소송분쟁해결변호사강제소송구조화해조정ADRProzesssystemZivilprozessStreitbeilegungAnwaltszwangProzesskostenhilfeVergleichSchlichtung
Abstract
우리나라의 민사소송의 원칙인 변론주의가 지켜지려면 변호사 강제와 소송구조 제도를 제대로 갖추어야 한다. 또한 변호사 보수를 체계적으로 법정할 필요가 있다.

그리고 소송구조 예산의 대폭적 확충이 필수적이다.

종래 법원에서 화해와 조정을 너무 강조한 나머지 화해나 조정의 본질에 반하는 소송지휘가 이루어졌고 법으로 화해권고결정과 조정에 갈음하는 결정(이른바 강제

조정)까지 규정하기에 이르러 사건 당사자들의 불만이 매우 컸다. 화해권고결정과 강제조정 제도는 폐지할 것이며, 수소법원에서의 화해는 사건이 내용상 화해에 적합한 것인 경우에 한하여 화해를 권하되 강권해서는 안 된다. 수소법원의 조정 회부는 사건이 내용상 조정에 적합한 것인 경우에 한하여 하도록 하고, 수소법원의 일원인 조정담당판사가 스스로 조정에 임하는 것은 원칙적으로 금지하고, 상임조정위원이나 조정위원회에 회부할 것이다.

행정기관에서 여러 위원회를 만들어 국민의 권리구제를 하면서, 행정위원회를 거쳤다는 것을 이유로 민사소송을 절차법적 원리가 다른 행정소송으로 변환하는 것은 부당하다. 이를 시정하는 법개정이 있어야 할 것이다.

법원 밖에서의 각종 ADR에 재판상 화해의 효력을 부여하는 법률은 헌법상, 절차법상의 여러 문제를 야기한다. 이러한 ADR의 내용에 채무자가 집행을 승인한다는

내용이 포함되면 그 조서에 집행증서로서의 효력을 부여하고, 그렇지 않은 경우에는 단순한 실체법상 합의로서의 효력만을 부여해야 할 것이다.

Im Zivilprozess ist die Verhandlungsmaxime als verfahrensrechtlicher Grundsatz

anerkannt. Dennoch ist sie in vielen Sachen in der Praxis vernachlässigt worden:

Der Grund liegt darin, dass es in Korea keinen Anwaltszwang gilt. Außerdem spielt

im Zivilprozess die Prozesskostenhilfe eine geringere Rolle. Daher ist es notwendig,

den Anwaltszwang einzuführen, die Anwaltsgebühr gesetzlich zu regeln und die

Kostenhilfe finanziell viel stärker zu unterstützen.

Bisher haben die Gerichte den Vergleich und die Schlichtung vor Gericht übermäßig

betont. Daher sind die Verhandlungen sehr stark gütlichkeitsorientiert geleitet

worden. Die Gerichte haben ab und zu den Parteien den Eindruck erweckt, die gütliche

Streitbeilegung zu erzwingen. Diese Haltung der Gerichte ist überhaupt nicht

wünschenswert. Die Schlichtung vor dem Prozessgericht ist grundsätzlich zu vermeiden

und es sollte die Sache an die Schlichtungsanstalt im Gericht verweisen. Außerdem

sind der Vergleichsvorschlagsbeschluss und die sog. Zwangsschlichtung

abzuschaffen.

Die gesetzliche Regelung der Schlichtung bei den Verwaltungsbehörden verursacht

auch die Umwandlung der Zivilsachen zum Verwaltungssachen: Der Kläger, der mit

dem Beschluss der Kommission bei der Verwaltungsbehörde nicht zufrieden ist, soll

eine verwaltungsrechtliche Anfechtungsklage erheben. Solche Regelungen schaden

die Parteiautonomie in der ursprünglichen Zivilsache und sind deshalb zu beseitigen.

Die Wirkung der verschiedenen außergerichtlichen ADR ist zweierlei geregelt: die

Vereinbarung bei vielen ADR erlangt einerseits die gleiche Wirkung wie der

Prozessvergleich (inklusiv der Rechtskraft); bei anderen vielen ADR hat die

Vereinbarung nur die Wirkung der privatrechtlichen Vereinbarung. Die Wirkung der Rechtskraft der ADR ist m. E. verfassungswidrig, weil es das Recht auf der richterlichen

Entscheidung verletzt. Daher ist der Vereinbarung je nach dem Inhalt der

Vereinbarung höchstens die Wirkung der vollstreckbare Urkunde anzuerkennen.
ISSN
1598-222X
Language
Korean
URI
https://hdl.handle.net/10371/77189
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