Publications
Detailed Information
부작위에 의한 정범과 공범의 구별 : Die Unterscheidung von Taterschaft und Teilnahme bei Unterlassungen
Cited 0 time in
Web of Science
Cited 0 time in Scopus
- Authors
- Issue Date
- 2000
- Publisher
- 서울대학교 법학연구소
- Citation
- 법학, Vol.40 No.2, pp. 257-290
- Keywords
- 정범과 공범의 구별 ; 부작위범 ; 부작위정범 ; 부작위방조범
- Abstract
- Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme ist in Korea noch
weitgehend ungeklart. Insbesondere kommen die Falle, in denen ein positiv
Handelnder mit einen Unterlassenden zusammentrifft, in Frage. Die
Abhandlung gibt einen Überblick uber den Meinungsstand in diesem Bereich.
Bei der Unterscheidung handelt es sich nicht lediglich um ein theoretisches
Problem. Sie hat vielmehr in der Praxis erhebliche Bedeutung. Während der
Täter grundsätzlich eine Strafe aus dem in dem einzelnen Delikt festgesetzten
Strafrahmen verwirkt, ist die Strafe fur den Gehilfen nach §32 II k StGB
obligatorisch zu mildern. Dies hat auch in Versuchsfällen zur Folge.
Bei der Darstellung der vertretenen Ansichten werden diese in Gruppen
katalogisiert. Erstens werden die Meinungen ausgeführt, die Täterschaft und
Teilnahme bei Unterlassungen entweder wie beim Begehen, also
Tatherrschaftskriterium, nach der subjektiven oder nach Art der
Pflichtenstellung abzugrenzen. Zweitens wird die Ansicht dargestllt, daß beim
Unterlassenden Einheitstaterschaft vorliegen soll. Dritte Aisicht, die als
überwiegende Meinung angesehen wird, hält die Beteiligung durch Unterlassen
grundsätzlich für Beihilfe. Die koreanische Rechtsprechung stehe an dieser
Linie. Vierte Meinung geht dahin, bei einem Unterlassenden grundsätzlich
Täterschaft zu bejahen, Beihilfe soll aber trotzdem möglich bleiben.
Insbesondere versteht Roxin die unechten Unterlassungsdelikte als
Pflichtdelikte.
Bei der kritischen Würdigung des Meinungsstandes wird eine unangreifbare
Ansicht bisher nicht gefunden. Jede Ansicht hat Vorteile, aber auch Nachteile,
die ohne große Schwierigkeit zu ihrer Ablehnung führen können. Diese
Überlegung führt zur Problemlosung. Dabei ist zu beachten, daß das
Unterlassen entweder der Verwirklichung von Täterschaft oder von Teilnahme
durch positives Tun entsprechen. Wann das Unterlassen einer Täterschaft oder
Teilnahme entspricht, ist im Wege einer wertenden Beurteilung zu ermitteln.
Im Vergleich zu einer ähnlich gelagerten Beteiligung durch positives Tun kann
man zu der möglichst widerspruchsfreien Losung. Man kann auch den
Gesichtpunkt in Betracht kommen lassen, ob der Unterlassende als
Zentralgestalt oder nur als Randfigur erschent. Diese Abgrenzung mit Hilfe der
Entsprechung liegt im neuesten dem Koreanischen Obersten Gerichtshof
zugrunde.
- ISSN
- 1598-222X
- Language
- Korean
- Files in This Item:
- Appears in Collections:
Item View & Download Count
Items in S-Space are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.