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6.25의 법적 조명 : 제1세션 ; 6.25의 국내법적 성격 : 제3주제 ; 6.25전쟁과 경제법의 전개 : Koreakrieg und die Entwicklung des Wirtschaftsrechts

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Authors

권대우

Issue Date
2000
Publisher
서울대학교 법학연구소
Citation
법학, Vol.41 No.2, pp. 107-134
Keywords
이데올로기 전쟁동족상잔의 비극분단고착화식민세력
Abstract
Nach dem Kriegsausbruch der Koreanischen Halbinsel im Juni 1950 wurden viele Sonderverordungen erlassen. Die Regierung hat in einer Verordnung Geldinstituten verboten, aus privaten Kontos über einen bestimmten Betrag auszuzahlen. In einer anderen Verordnung hat die Regierung dagegen für die Flüchtlinge die Auszahlung aus einem Konto bei einem anderen Geldinstitut ermöglicht. Die Schäden, die ein Geldinstitut dadurch erlitten hat, wurden vom Staat ausgeglichen. Die koreanische Regierung hat Ende 1950 durch eine Sonderverordnung die Banknoten gewechselt. Diese Maßnahme hat auch eine strategische Bedeutung, daß die Nutzung der früheren Noten durch Nordkoreaner in besetztem Gebiet gehindert werden sollte. Vor dem Krieg hat die südkoreanische Regierung angefangen, Bodenreform für die Bauer durchzuführen. Und die Regierung hat auch viele Vermögen aus staatlicher Hand den Privaten verkauft. Dazu gehörten Werkstätte, Häuser, Unternehmen, Aktien usw. Diese beiden Verteilungen haben große politische Bedeutung. Über die Grundregel, die Methode, und die Ergebnisse gibt es viele gegenseitigen Meinungen. Gemäß einer Sonderverordnung konnte der Militär viele notwendige Materialien und Räumen beschlagnahmen. Dazu gehörten Reis, Mehl, Lebensmittel, Fahrzeuge, Pferde, medizinisches Instrument, Arzneimittel, Kommunikationsinstrument, Kohle, Öl, Gebäude, Grundstück usw. Die Regierung hat Befugnis, die Nahrungsmittel nach dem Ernte direkt zu kaufen. Die Behörde hat Befugnis zum Befehl gegenüber den Eigentümern der Gebäude, für die Flüchtlinge die Räume zur Verfügung zu stellen. Der Koreakrieg vom 25.6.1950 hat in bezug auf Rechtleben in Korea viele wichtige Änderung vorgenommen. Man kann die Situation mit denen von Deutschland im ersten Weltkrieg vergleichen. Die beiden Situationen haben Gemeinsamkeit, aber unterschiedlich sind die beiden Länder besonders in der Reife des Rechtssystems.
ISSN
1598-222X
Language
Korean
URI
http://lawi.snu.ac.kr/

https://hdl.handle.net/10371/8931
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