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독일 강제집행법에 관한 연구 : Rechtsvergleichende Studie uber deutsches Zwangsvollstreckungsrecht
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- Authors
- Issue Date
- 2001
- Publisher
- 서울대학교 법학연구소
- Citation
- 법학, Vol.41 No.4, pp. 123-146
- Abstract
- Korea hat zwar in großen und ganzen deutsches Zwangsvollstreckungsrecht
übernommen, gibt es aber zwischen Rechtssystemen beider Länder
einige wesentliche Unterschied.
Deutsches Vollstreckungsrecht folgt bei der Erlösverteilung dem Prioritätsprinzip.
Bei der Mobiliar- und Forderungsvollstreckung kommt es im
Pfändungspfandrecht zum Ausdruck, bei der Immobiliarvollstreckung im
Beschlagnahmevorrecht. Es stellt einen elementaren Grundsatz der
Einzelzwangsvollstreckung dar. Anders als deutsches Vollstreckungsrecht
folgt koreanisches Vollstreckungsrecht dem Ausgleichsprinzip. Dies passt
aber eigentlich mit dem Insolvenzrecht gut zusammen. In Korea besteht
deshalb häufig die Gefahr der Überpfändung.
In deutschem Recht ist neben dem Vollstreckungstitel auf Leitstung auch
der Duldungstitel notwendig, wenn das Vermögen des Schuldners dem
Nutzungsrecht oder Verwaltungsrecht eines Dritten unterliegt. Mit diesem
Titel kann der Gläubiger direkt dem Dritten gegenüber Vollstreckungsmacht
ausüben. In Korea hat der Gläubiger den Herausgabeanspruch des
Schuldners zu pfänden und nach dessen Vollstreckung die Sache zu versteigern.
Daher ist die Vollstreckung in diesen Fällen viel aufwendiger und
komplizierter als in Deutschland. Außerdem ist in Deutschland der
Vollstreckungstitel auch erforderlich, wenn der Gläubiger die Forderung mit
Sicherungsrecht verwirklichen, was in Korea nicht nötig ist.
- ISSN
- 1598-222X
- Language
- Korean
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