Publications
Detailed Information
의무범 이론에 대한 소고 : Die skizzenhafte Betrachtung uber die Pflichtdelikte
DC Field | Value | Language |
---|---|---|
dc.contributor.author | 이용식 | - |
dc.date.accessioned | 2009-09-09T23:41:52Z | - |
dc.date.available | 2009-09-09T23:41:52Z | - |
dc.date.issued | 2002 | - |
dc.identifier.citation | 법학, Vol.43 No.1, pp. 335-374 | - |
dc.identifier.issn | 1598-222X | - |
dc.identifier.uri | http://lawi.snu.ac.kr/ | - |
dc.identifier.uri | https://hdl.handle.net/10371/9090 | - |
dc.description.abstract | Die Pflichtdelikte setzen für die Täterqualifikation vorous, dass der Täter die
außerstrafrechtliche Sonderpflicht verletzt hat ohne auf tatbestandsmäßiges Verhalten Bezug zu nehmen. Das koreanische StGB bejaht die Mittäterschaft der Nichtsonderdelikte zu Sonderdelikten. Um diese Bestrafung der Nichtsonderdelikte als Mittäterschaft zu Sonderdelikten zu beschränken, versucht ein Teil der koreanischen Lehre bei den Sonderdelikten die Unterscheidung zwischen erfolgs- und täterbezogegen zu treffen. Bei den erstern ist die Erfolgsabwendung als Hauptziel anzusehen, während bei den letztern die Täterschaft allein durch die besondere Tätereigenschaft begründet ist. Bei den erfolgsbezogenen Sonderdelikten können die Nichtpflichtigen als Mittäterschaft oder mittelbare Täterschaft zu den Sonderdelikten bestraft werden, während bei den täterbezogenen Sonderdelikten jedoch die Nichtpflichtigen als Täterschaft zu den Sonderdelikten überhaupt ausgeschlossen sein müssen. Die täterbezogenen Sonderdelikte seien eigentlich Pflichtdelikte, deren Bestrafung die außerstrafrechtliche Pflicht erforderlich ist. Deshalb sollen die Nichtpflichtigen als Mittäterschaft dazu ausscheiden. Auch wenn man die außerstrafrechtliche Sonderpflicht für die Pflichtdelikte heranziehen, ist diese Pflicht auch strafrechtlich beachtet werden muss. Daher muss man die Pflicht in Betracht ziehen, die auf den gewissen Täter persönlich bezogen ist. Und man muss tatbestandsmäßiges Verhalten nicht ausschließen. Die strikte Unterscheidung von Roxin zwischen Herrschafts- und Pflichtdelikte ist nicht zwangsläufig. Die Delikte, die in einzelnen Tatbeständen in unserem StGB starke Täterbezogenheit zeigen, können die auf allein den... | - |
dc.language.iso | ko | - |
dc.publisher | 서울대학교 법학연구소 | - |
dc.subject | Claus Roxin | - |
dc.subject | 행위지배개념 | - |
dc.subject | 법률이 특별히 공동정범 | - |
dc.subject | 형법외적인 특별의무를 침해 | - |
dc.title | 의무범 이론에 대한 소고 | - |
dc.title.alternative | Die skizzenhafte Betrachtung uber die Pflichtdelikte | - |
dc.type | SNU Journal | - |
dc.contributor.AlternativeAuthor | Lee, Yong Sig | - |
dc.citation.journaltitle | 법학 | - |
dc.citation.endpage | 374 | - |
dc.citation.number | 1 | - |
dc.citation.pages | 335-374 | - |
dc.citation.startpage | 335 | - |
dc.citation.volume | 43 | - |
- Appears in Collections:
- Files in This Item:
Item View & Download Count
Items in S-Space are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.