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객관적 귀속이론의 규범론적 의미와 구체적 내용 : Die Bedeutung der objektiven Zurechnung im Hinblick auf die Normentheorie und ihre konkreten Inhalte
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- Authors
- Issue Date
- 2002
- Publisher
- 서울대학교 법학연구소
- Citation
- 법학, Vol.43 No.4, pp. 229-276
- Keywords
- 귀속판단을 인과관계론과 분리 ; 상당인과관계설 ; 합법적 대체행위
- Abstract
- Die Straftat setzt die Normwidrigkeit voraus. Hier geht die objektive
Zurechnungslehre des Erfolgs davon aus, dass die Straftat auf dem Verstoß
gegen die Verhaltensnorm beruht. Was gegen die Verhaltensnorm verstoßen
kann, ist die zweckhaft Außenwelt beherrschbare Willensbetä tigung. Deshalb
muss es die Handlung sein, der im fü r die Beherrschung der Außenwelt
benutzbaren Maß wahrscheinliche Erfolgsverursachung anhaften. Wenn die
Handlung die rechtlich mißbilligte Gefahr fü r den Erfolg nicht schafft, kann
man sie schon die Zurechnung des Erfolgs mö glich machende Handlung nicht
nennen. Dabei liegt die Normwidrigkeit von vornherein nicht vor. Die erste
Voraussetzung der objektiven Erfolgszurechnung ist daher die rechtlich
mißbilligte Gefahrschaffung. Ihre materielle Bedeutung liegt in der Normwidrigkeit.
Die Norm verbietet die Handlung zum Zweck der Vermeidung der
Rechtsgutsverletzung. Auch wenn die Handlung verboten und daher normwidrig
ist, darf man den Tä ter aufgrund der Normwidrigkeit nicht bestrafen, wenn der
Vervot im einzelnen zum diesen Zweck der Vermeidung der Rechtsgutsverletzung
nicht tauglich bzw. damit nicht zusammenhä ngend ist. Die zweite
Voraussetzung der objektiven Erfolgszurechnung ist daher die Gefahrverwirklichung
im konkreten Erfolg. Die Gefahrverwirklichung ist die Voraussetzung...
- ISSN
- 1598-222X
- Language
- Korean
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