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Zur neuesten deutschen Juristenausbildungsreform und ihren Bezugen zum Universitatsunterricht im Zivilverfahrensrecht : 최근의 독일 법률가 양성제도의 개혁과 민사소송법 강의

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Authors

Gilles, Peter

Issue Date
2004
Publisher
서울대학교 법학연구소
Citation
법학, Vol.45 No.2, pp. 207-222
Abstract
Die jüngste deutsche Juristenausbildungsreform - geregelt in dem zum 1. Juli 2003 in Kraft gesetzten Gesetz zur Reform der Juristenausbildung vom 11. Juli 2002 - weist insbesondere auf Grund ihrer neuerlich ausgeprägten Berufsfeld- und namentlich Anwaltsberufsorientierung interessante Bezüge zu dem gern als besonders „praxisnah‟ charakterisierten Zivilprozeßrecht auf mit einschneidenden Konsequenzen für den universitären Unterricht gerade in diesem Fach. Dies ist Anlass für die nachfolgenden kurzen Überlegungen. Was zunächst die allgemeine aktuelle Situation der Juristenausbildung in Deutschland zu Anfang des 21. Jahrhunderts betrifft, das heißt die aktuelle Situation in den einzelnen Bundesländern der deutschen Bundesrepublik mit ihren allgemein verbindlichen bundesrechtlichen Vorgaben im deutschen Richtergesetz, handelt es sich bei der Juristenausbildung bundesweit durchgängig um eine sog. Zweistufenausbildung, die aus einem rechtswissenschaftlichen Universitätsstudium mit erster juristischer Staatsprüfung (neuestens mit einer integrierten universitären Schwerpunktbereichsprüfung) sowie aus dem juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit einer zweiten juristischen Staatsprüfung besteht.
ISSN
1598-222X
Language
German
URI
http://lawi.snu.ac.kr/

https://hdl.handle.net/10371/9790
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