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행정소송법 개혁의 과제 : Aufgaben der Reform des Verwaltungsprozeßgesetzes

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dc.contributor.author박정훈-
dc.date.accessioned2009-09-25T02:48:40Z-
dc.date.available2009-09-25T02:48:40Z-
dc.date.issued2004-
dc.identifier.citation법학, Vol.45 No.3, pp. 376-418-
dc.identifier.issn1598-222X-
dc.identifier.urihttp://lawi.snu.ac.kr/-
dc.identifier.urihttps://hdl.handle.net/10371/9841-
dc.description.abstractAb April 2002 ist eine Reform des Verwaltungsprozeßgesetzes durch die vom

Obersten Gericht errichteten Kommission der Reform des Verwaltungsprozeßrechts

vorbereitet. Bei der Reform geht es im wesentlichen um die Erweiterung

des Gegenstandes sowie der Klagebefugnis der Anfechtungsklage.

Nach dem derzeitigen Rechtsbestand ist die gerichtliche Nachprüfung der Verwaltungshandlungen

in zwei Teile geteilt: Wenn die Handlung zum Verwaltungsakt

im engsten Sinne wie dem Verwaltungsakt nach dem deutschen Recht darstellt,

ist die Anfechtungsklage als eine Klageart vom Verwaltungsprozeß statthaft.

Gegen solche Handlungen, die unter dem Begriff des Verwaltungsaktes nicht fallen,

wie Realakte und Verwaltungsgesetzgebungen, kann man dagegen vor dem

Verfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde stellen. Dieser Bestand ist unter

dem Aspekt der Einheit der Rechtsordnung und der Effizienz des Rechtsschutzes

nicht wünschenswert, so daß der Gegenstand der Anfechtungsklage im dem Maße

erweitert werden muß, in dem alle Arten der Verwaltungshandlungen dazu

gehören können. In dieser Arbeit soll versucht werden, verschiedene Gegenargumente

gegen die Reform zu analysieren und überwinden. Dabei wird der Augenmerk

hauptsächlich auf das Gegenargument, nach dem die Erweiterung des Gegenstandes

der Anfechtungsklage verfassungswidrig sei, gelenkt wird.

Der jetztigen Bestimmung zufolge ist die Anfechtungsklage nur zulässig, wenn

der Kläger gesetzliche Interessen an der Anfectung des Verwaltungsaktes hat.

Wegen dieser Voraussetzung gesetzlich kann in der Rechtsprechung die Klagebefugnis

nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bejaht werden. Die Struktur der

Klagebefugnis ist aber deutlich anders als die nach der deutschen Theorie der...
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dc.description.sponsorship본 논문은 서울대학교 법학발전재단 출연 서울대학교 법학연구소 기금의 2004학년도

학술연구비의 지원을 받은 것임.
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dc.language.isoko-
dc.publisher서울대학교 법학연구소-
dc.subject일본법의 차용-
dc.subject1984년 전면개정-
dc.subject민주주의 발전의 계기-
dc.subject법치주의 발전의 계기-
dc.subject행정소송제도-
dc.subject유신독재-
dc.subject공동체주의행정법-
dc.title행정소송법 개혁의 과제-
dc.title.alternativeAufgaben der Reform des Verwaltungsprozeßgesetzes-
dc.typeSNU Journal-
dc.contributor.AlternativeAuthorPark, Jeong Hoon-
dc.citation.journaltitle법학-
dc.citation.endpage418-
dc.citation.number3-
dc.citation.pages376-418-
dc.citation.startpage376-
dc.citation.volume45-
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