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소유물방해배제청구권에서 방해의 개념 -대법원 2003.3.28. 선고, 2003다5917 판결의 평석을 겸하여- : Zum Begriff der "Beeintrachtigung" beim negatorischen Beseitigungsanspruch

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Authors

김형석

Issue Date
2004
Publisher
서울대학교 법학연구소
Citation
법학, Vol.45 No.4, pp. 394-431
Keywords
점유할 권리 없이 점유소유권 행사에 방해소유자의 권리소유권에 대한 방해
Abstract
In diesem Aufsatz beschäftigt sich der Verfasser mit dem Begriff der

Beeinträchtigung beim negatorischen Beseitigungsanspruch (§ 214 des koreansichen

Bürgerlichen Gesetzbuchs [KBGB]). Dabei handelt es sich vor allem um die Frage,

wie die den Anspruch begründende Voraussetzung Beeinträchtigung vom

Schaden abzugrenzen ist. Sie wird im geltenden Recht deshalb virulent, weil der

Schadensersatz im Prinzip ein Verschulden des Schädigers erfordert (vgl. § 750

KBGB), während die negatorische Haftung dagegen bloß beim Vorhanden einer

Beeinträchtigung genügen läßt. Hier liegt daher die Gefahr, daß das

Verschuldensprinzip durch die actio negatoria umgangen wird.

Zur Beantwortung dieser Frage geht der Verfasser vom herrschenden Begriff der

Beeinträchtigung aus, wonach diese ― freilich Besitzentziehung ausgenommen (vgl.

§ 213 KBGB) ― jeden Zustand bedeutet, welcher den Befugnissen des Eigentümers

(§ 211 KBGB) im Wege steht. Der Verfasser trachtet dabei, die Begriffselemente neu

zu bestimmen und daraus eine Typologie zu bilden. Zugleich wird die sog.

Ursurpationstheorie verworfen, welche zu Unrecht den Anwedungsbereich des

Beseitigungsanspruchs extrem einschränkt. Zur Abgrenzung der Beeinträchtigung

vom Schaden wird letztlich dargetan, daß die Formel actus contrarius eine

nützliche Hilfe zu leisten vermag.
ISSN
1598-222X
Language
Korean
URI
http://lawi.snu.ac.kr/

https://hdl.handle.net/10371/9855
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