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소유물방해배제청구권에서 방해의 개념 -대법원 2003.3.28. 선고, 2003다5917 판결의 평석을 겸하여- : Zum Begriff der "Beeintrachtigung" beim negatorischen Beseitigungsanspruch
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- Authors
- Issue Date
- 2004
- Publisher
- 서울대학교 법학연구소
- Citation
- 법학, Vol.45 No.4, pp. 394-431
- Keywords
- 점유할 권리 없이 점유 ; 소유권 행사에 방해 ; 소유자의 권리 ; 소유권에 대한 방해
- Abstract
- In diesem Aufsatz beschäftigt sich der Verfasser mit dem Begriff der
Beeinträchtigung beim negatorischen Beseitigungsanspruch (§ 214 des koreansichen
Bürgerlichen Gesetzbuchs [KBGB]). Dabei handelt es sich vor allem um die Frage,
wie die den Anspruch begründende Voraussetzung Beeinträchtigung vom
Schaden abzugrenzen ist. Sie wird im geltenden Recht deshalb virulent, weil der
Schadensersatz im Prinzip ein Verschulden des Schädigers erfordert (vgl. § 750
KBGB), während die negatorische Haftung dagegen bloß beim Vorhanden einer
Beeinträchtigung genügen läßt. Hier liegt daher die Gefahr, daß das
Verschuldensprinzip durch die actio negatoria umgangen wird.
Zur Beantwortung dieser Frage geht der Verfasser vom herrschenden Begriff der
Beeinträchtigung aus, wonach diese ― freilich Besitzentziehung ausgenommen (vgl.
§ 213 KBGB) ― jeden Zustand bedeutet, welcher den Befugnissen des Eigentümers
(§ 211 KBGB) im Wege steht. Der Verfasser trachtet dabei, die Begriffselemente neu
zu bestimmen und daraus eine Typologie zu bilden. Zugleich wird die sog.
Ursurpationstheorie verworfen, welche zu Unrecht den Anwedungsbereich des
Beseitigungsanspruchs extrem einschränkt. Zur Abgrenzung der Beeinträchtigung
vom Schaden wird letztlich dargetan, daß die Formel actus contrarius eine
nützliche Hilfe zu leisten vermag.
- ISSN
- 1598-222X
- Language
- Korean
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