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부작위범의 불능미수 -미수범의 객관적 구성요건 정립을 위한 생각의 작은 단초- : Der untaugliche Versuch beim Unterlassungsdelikt
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- Authors
- Issue Date
- 2006
- Publisher
- 서울대학교 법학연구소
- Citation
- 법학, Vol.47 No.4, pp. 240-267
- Keywords
- 부작위범의 불능미수 ; 미수범의 처벌근거로서의 위험성 ; 미수범의 객관적구성요건표지 ; 실행의 착수와 위험성의 관계 ; Der untaugliche Versuch beim Unterlassungsdelikt ; Die Gefahrlichkeit als Strafgrund des Versuchs ; Die objektiven Versuchstatbestandsmerkmale
- Abstract
- In der vorliegenden Abhandlung erfärt das Thema zum ersten Mal in Korea eine
Form der vollkommenen Bearbeitung. Man unterscheidet hier drei Konstellationen,
nämlich die irrige Annahme einer Gefärdung des Rechtsgutsobjekts, einer
Erfolgsabwendungsmöglichkeit und von Umständen, die eine Garantenstellung
begründen. Die herrschende Meinung in Korea scheint die Strafbarkeit des untauglichen
Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts für selbstverständlich zu halten.
Im Hinblick auf die Besonderheiten der Unterlassung verneint ein Teil der
koreanischen Lehre aufgrund bloßer Gesinnungsstrafe die Strafbarkeit des untauglichen
Versuchs beim unechten Unterlassungsdelikt.
Die deutsche Auffassung, welche den Strafgrund des Versuchs neu gestaltet wie
Kohler und Zaczyk und dadurch die Strabarkeit des untauglichen Versuchs beim
unechten Unterlassungsdelikt verneinen will, ist noch nicht in Korea eingeführt.
Bezeichenderweise ist die irrige Annahme von garantenstellungbegründenden
Tatsachen meistens in Korea als ein Fall der irrigen Annahme einer Gefärdung des
Rechtsgutsobjekts angesehen. Dies führt zur Erweiterung der Strafbarkeit im Rahmen
des untauglichen Versuchs. Wenn man aber diese Fallgruppe als untaugliches Subjekt
behandelt, wie die außerste Mindermeinung, dann kann die Strafbarkeit nach dem §27
kStGB verneint weden. In Deutschland ist diese Fallgruppe als untaugliches Subjekt
angesehen. Man kann hier eine Möglichkeit sehen, die zumindest einen Teil der
Fallgruppe des untauglichen Versuchs beim unechten Unterlassungsdelikt nicht strafbar
machern würde. Hierbei könnte man sich an den richtigen Sinn der Lehre vom Mangel
am Tatbestand. Der objektive Versuchstatbestand erschöpft sich in der heute
herrschenden Strarechtsdogmatik im Anfang der Ausführung. Andere objektiven
- ISSN
- 1598-222X
- Language
- Korean
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