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Über einige IPR-Probleme Koreas einschließlich Scheidungsfrage von Saeteomin : 한국의 몇 가지 국제사법 문제에 관한 소고
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- Authors
- Issue Date
- 2010
- Publisher
- 서울대학교 법학연구소
- Citation
- 법학, Vol.51 No.3, pp. 257-278
- Keywords
- Koreanisches IPR ; Internationale Eheschließung ; Internationale Ehescheidung ; Staatsangehörigkeitsprinzip ; Effektive Staatsangehörigkeit ; Scheidungsfrage von Saeteomin
- Abstract
- Der Artikel beginnt mit der Beschäftigung von internationaler Eheschließung und
Ehescheidung (II.1.a). Dann kommt die sog. registrierte Lebenspartnerschaft in
Betracht. In einem Urteil der koreanschen unteren Instanz ging es um die Klage
auf Versorgungsanspruch und Schmerzensgeld auf Grund von Auflösung des faktischen
gleichgeschlechtlichen Eheverhältnisses. Das Gericht stellte fest, dass die
gleichtgeschlechtliche Ehe keinen rechtlichen Schutz finde (II. 1. b). Bei einem
Urteil vom koreanischen Höchstgericht handelte es sich um die Änderung des
Geschlechts auf dem Personenstandbuches eines Transexuellen durch operative
Geschlechtsumwandlung nach §120 PersonenstandbuchG. Dabei ging es m.E. letztlich
um die Frage, ob das eine gerechtfertigte Füllung der Gesetzeslücke oder unerlaubte
Rechtsfortbildung contra legem ist. Für die erstere hat sich der KHG entschieden
(II.1.c). Die Anknüpfung gemäß dem §37 KIPR besteht aus einer dreistufigen
sog. Kaskadenanknüpfung. Nach §39 KIPR gilt bei der Ehescheidung auch
§37 KIPR, mit der Ausnahme des Falles, dass einer der Ehegatten Koreaner(in) ist
und den gewöhnlichen Aufenthalt in Korea hat, dann ist das koreanische Recht anzuwenden
(II. 2.und 3.). Da das Scheidungsstatut in Korea trotz einheitlicher
Anknüpfung ein eigenständiges Statut geblieben ist, kommen nicht die Normen des
internationalen Ehewirkungsrechts, sondern diejenigen des ausländischen internationalen
Scheidungsrechts in Betracht (II. 5). In bezug auf die persönliche
Beziehung eines Menschen knüpft sich das koreanische internationale Privatrecht
grundsätzlich dem Heimatrecht an. Die Probleme, die durch die Anknüpfung ans
Heimatrecht in Erscheinung treten, könnte man mit Hilfe von der erweiternden
Anwendung der „effektiven Staatsangehörigkeit lösen (III). Außerdem wurde die
Scheidungsfrage von Saeteomin behandelt (V.2).
- ISSN
- 1598-222X
- Language
- German
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