Publications
Detailed Information
비채변제 -민법 제742조의 입법취지에 따른 재조명- : Der Ausschluss des Ruckforderungsanspruchs bei Kenntnis des Leistenden vom Fehlen einer Verpflichtung (Art. 742 KBGB) -Die ratio legis und ihre Konsequenzen-
Cited 0 time in
Web of Science
Cited 0 time in Scopus
- Authors
- Issue Date
- 2003
- Publisher
- 서울대학교 법학연구소
- Citation
- 법학, Vol.44 No.3, pp. 171-198
- Keywords
- 존재하지 않는 채무 ; 비채변제의 반환
- Abstract
- Art. 742 KBGB sagt lakonisch, daß der Leistende nicht zurü ckfordern kann,
was er mit Kenntnis der Nichtschuld geleistet hat. Ohne Zweifel betrifft diese
Vorschrift die condictio indebiti, und zwar den Ausschluss der condictio bei
Kenntnis des Leistenden vom Fehlen einer Verpflichtung. Aber koreanische
Rechtsprechung wendet die Vorschrift ziemlich einschrä nkend an, und in
manchen Fä llen, wo man ohne jede Schwierigkeit sagen kann, daß der Leistende
bei der Leistung gewußt hat, daß er dazu nicht verpflichtet war, bejaht sie
mö glicherweise gegen den Wortlaut der Vorschrift den Rü ckforderungsanspruch
des Leistenden. Z. B. bei einer Leistung unter Vorbehalt oder ohne vö llig freie
Leistungswille, also unter Druck ― etwa bei einer bevorstehenden Zwangsvollstreckung
―, oder wenn der Leistende einen beachtlichen Grund gehabt hat,
Nichtschuld zu zahlen, etwa weil er keine Beweismittel fü r seine Nichtschuld hat,
die er erst nachträ glich findet, greift die Vorschrift anerkanntermaßen nicht ein.
Wie kann dies erklä rt bzw. gerechtfertigt werden? In diesem Aufsatz beschä ftigt
sich der Verfasser mit dieser Frage. Dort mö chte er zeigen, daß die ratio legis
des Art. 742 fü r dessen restriktive Anwendung spricht.
Der Artikel beruht sich auf dem Fehlen schü tzwü rdiger Interessen. Wenn der
Leistende gewußt hat, daß die Verbindlichkeit nicht besteht, so hat er in
Wirklichkeit den Erfolg dieser Tilgung nicht gewollt, sondern etwas anderes, sei...
- ISSN
- 1598-222X
- Language
- Korean
- Files in This Item:
- Appears in Collections:
Item View & Download Count
Items in S-Space are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.