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공격객체의 특정과 고의의 인정여부 -방법의 착오의 이론적 기초- : Konkretisierung des Handlungsobjekts und Zurechnung zum Vorsatz -Theoretische Grundlage der aberratio ictus-

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Authors

이용식

Issue Date
2004
Publisher
서울대학교 법학연구소
Citation
법학, Vol.45 No.3, pp. 250-284
Keywords
법정적 부합설객체가 침해된 경우독일의 등가치설무차별 테러방법의 착오객체의 착오
Abstract
Nach der Gleichwertigkeitstheorie habe der Täter bei aberratio ictus das

wirklich verletzte Objekt zu töten sich vorgestellt. Weil er auch einen Menschen

zu töten sich vorgestellt und schließlich auch einen Menschen getötet habe,

kenne er das wirklich verletzte Objekt der Gattung nach. Für den Vorsatz soll es

ausreichen, dass der Täter das wirklich verletzte Objekt der tatbestandsmäßigen

Gattung nach kennt.

Für den Vorsatz ist selbstverständlich diese Konkretisierung irrelevant. Wenn

der Täter unbestimmt irgend einen Menschen töten will, ist der Tötungsvorsatz

ohne weiteres zu bejahen. Aber bei aberratio ictus handelt es sich um Umstände

der Wirklichkeit, die einem gesetzlichen Tatbestand subsumiert werden können.

Bei konkreten Vorstellungen des Täters vom Handlungsobjekt kann nicht auf eine

Gattungskenntnis ausgewichen werden.

Soweit ein Täter durch individuelle Merkmale konkretisiert, ist eine

Fehleinschätzung möglich, wenn er bezüglich des Handlungsobjekts mindestens

ein individuelles Merkmal annimmt. das nicht trifft. Nun die Konkretisierung auf

ein Objekt, das in den Wirkungsbereich des Tatmittels geraten wird, ist hier als

Konkretisierung durch den Kausalverlauf subsidär. Und um nichts anderes als um

eine Konkretisierung durch den Kausalverlauf handelt es sich bei der

Konkretisierung auf ein Objekt, das den Zündschlüssel im Schloß drehen und

den Mechanismus auslösen wird. So gesehen bleibt nur die Konkretisierung auf...
ISSN
1598-222X
Language
Korean
URI
http://lawi.snu.ac.kr/

https://hdl.handle.net/10371/9836
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