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공격객체의 특정과 고의의 인정여부 -방법의 착오의 이론적 기초- : Konkretisierung des Handlungsobjekts und Zurechnung zum Vorsatz -Theoretische Grundlage der aberratio ictus-
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- Authors
- Issue Date
- 2004
- Publisher
- 서울대학교 법학연구소
- Citation
- 법학, Vol.45 No.3, pp. 250-284
- Abstract
- Nach der Gleichwertigkeitstheorie habe der Täter bei aberratio ictus das
wirklich verletzte Objekt zu töten sich vorgestellt. Weil er auch einen Menschen
zu töten sich vorgestellt und schließlich auch einen Menschen getötet habe,
kenne er das wirklich verletzte Objekt der Gattung nach. Für den Vorsatz soll es
ausreichen, dass der Täter das wirklich verletzte Objekt der tatbestandsmäßigen
Gattung nach kennt.
Für den Vorsatz ist selbstverständlich diese Konkretisierung irrelevant. Wenn
der Täter unbestimmt irgend einen Menschen töten will, ist der Tötungsvorsatz
ohne weiteres zu bejahen. Aber bei aberratio ictus handelt es sich um Umstände
der Wirklichkeit, die einem gesetzlichen Tatbestand subsumiert werden können.
Bei konkreten Vorstellungen des Täters vom Handlungsobjekt kann nicht auf eine
Gattungskenntnis ausgewichen werden.
Soweit ein Täter durch individuelle Merkmale konkretisiert, ist eine
Fehleinschätzung möglich, wenn er bezüglich des Handlungsobjekts mindestens
ein individuelles Merkmal annimmt. das nicht trifft. Nun die Konkretisierung auf
ein Objekt, das in den Wirkungsbereich des Tatmittels geraten wird, ist hier als
Konkretisierung durch den Kausalverlauf subsidär. Und um nichts anderes als um
eine Konkretisierung durch den Kausalverlauf handelt es sich bei der
Konkretisierung auf ein Objekt, das den Zündschlüssel im Schloß drehen und
den Mechanismus auslösen wird. So gesehen bleibt nur die Konkretisierung auf...
- ISSN
- 1598-222X
- Language
- Korean
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